: Gericht bestätigt Strafzahlung der AfD

02.03.2023 | 20:36 Uhr
Kurz vor der Bundestagswahl 2017 hatte ein AfD-Kreisverband eine hohe Spende erhalten. Dafür war sie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Die AfD muss Strafe zahlen.
Die unrechtmäßige Spende ging an den AfD-Kreisverband Bodenseekreis, in dem Alice Weidel bei der Bundestagswahl 2017 Spitzenkandidatin war.Quelle: dpa
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von 2021, wonach die AfD eine hohe Strafzahlung wegen der Annahme einer Spende leisten muss.
Die Spende war von zwei Unternehmen aus der Schweiz an den Kreisverband der AfD Bodenseekreis überwiesen worden. Da das Parteiengesetz verbietet, anonyme Spenden anzunehmen, hatte die Bundestagsverwaltung Sanktionszahlungen in Höhe von rund 396.000 Euro festgesetzt, was dem dreifachen Spendenbetrag entspricht.

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Die AfD hatte die Auffassung vertreten, bei den in mehreren Tranchen überwiesenen rund 132.000 Euro, die vor der Bundestagswahl 2017 auf dem Konto des Kreisverbands der damaligen Spitzenkandidatin Alice Weidel eingegangen waren, handele es sich um direkte Zuwendungen an Weidel, die nicht unter das Parteiengesetz fielen. Schließlich sei das Geld mit dem Verwendungszweck "Wahlkampfspende Alice Weidel Socialmedia" überwiesen worden.

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Das Oberverwaltungsgericht folgte hingegen der Sichtweise des Verwaltungsgerichts. Aufgrund der Umstände des Einzelfalles, zu denen die Überweisung auf das Parteikonto gehöre, stelle sich die Spende als Partei- und nicht als Direktspende dar, teilte das Gericht am Donnerstag mit.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Quelle: dpa

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