Interview

: Kinderpornografie im Klassen-Chat

von Julia Klaus
30.03.2023 | 16:00 Uhr
Es ist ein besorgniserregender Trend: Bei Kinderpornografie im Netz sind immer mehr Minderjährige tatverdächtig. Was können Eltern tun?
Kinder an Smartphones - immer mehr Schülerinnen und Schüler verbreiten in Chatgruppen kinderpornografisches Material.Quelle: Clipdealer
Die Zahl an angezeigten Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie ist weiter gestiegen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2022 verzeichnet ein Plus von 7,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) stellte den Bericht am Donnerstag vor.
ZDFheute Infografik
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Der Daten-Report spricht zudem von einem neuen, besorgniserregenden "Trend":
Vor allem Kinder und Jugendliche teilen und verbreiten ohne Kenntnis eines strafrechtlichen Hintergrundes kinder- und jugendpornografische Bilder in Gruppenchats.
Polizeiliche Kriminalstatistik 2022
Zwar liefert der Bericht keine genauen Zahlen, wie viele Kinder und Jugendliche selbst Tatverdächtige im Netz sind. Doch es gibt eine Sonderauswertung für das Jahr 2021, die den "Trend" unterfüttert. Von rund 28.600 Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Kinderpornografie im Internet waren 54 Prozent minderjährig.

Bei Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch rückt die Spezialeinheit des LKA aus. Der Film begleitet das Team bei der Vorbereitung und den Einsätzen.

18.01.2021 | 29:12 min
Wie lässt sich das erklären? Der Leiter des Institut für Cyberkriminologie an der Polizei-Hochschule Brandenburg, Thomas-Gabriel Rüdiger, hat Antworten.
ZDFheute: Welche Gründe sehen Sie für den "Trend", dass immer mehr Minderjährige im Internet zu Tatverdächtigen im Bereich Kinderpornografie werden?
Thomas-Gabriel Rüdiger: Sehr neu ist der Trend nicht - er zeichnet sich schon seit einiger Zeit ab und dafür gibt es mehrere Erklärungsansätze. Zum Hintergrund sollte man wissen: Die Politik hat vor zwei Jahren eine Gesetzesverschärfung auf den Weg gebracht hat, die zwar gut gemeint war - aber mehr neue Probleme geschaffen hat.
Dahinter stand der nachvollziehbare gesellschaftliche Wunsch, dass die Täter und Täterinnen, um die es gehen muss - also vernetzte Sexualstraftäter und Pädokriminelle - auch durch das Strafrecht entsprechend schwer bestraft werden sollten. Daher hat der Gesetzgeber eigentlich fast alle Tatbestandsvarianten im Zusammenhang mit kinderpornografischen Inhalten zu einem Verbrechen qualifiziert. Das hat eine bereits bestehende Entwicklung verschärft:
Bei eigentlich allen digitalen Sexualdelikten sind die Tatverdächtigen immer jünger geworden und machen gleichzeitig einen immer größeren Prozentzatz bei den Tatverdächtigen aus - teilweise stellen sie sogar die Mehrheit. 
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe

Thomas-Gabriel Rüdiger...

Quelle: stine_photography
... ist seit 2021 Leiter des Instituts für Cyberkriminologie an der Hochschule der Polizei des Landes Brandenburg. Er forscht zu den Themen Cybergrooming und digitaler Kinderschutz.
ZDFheute: Was ist aus Ihrer Sicht das Problem?
Rüdiger: Ein Beispiel: Wenn in den Klassenchat das Nacktfoto einer unter 14-jährigen Mitschülerin gepostet wird - dann kann zunächst einmal der Anfangsverdacht einer Strafbarkeit gegen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen der gesamten Gruppe bestehen, wenn das Foto der Mitschülerin auf dem jeweiligen Smartphone gespeichert wird. Meist ist ja die automatische Download-Funktion bei WhatsApp und Co. aktiviert - und dann ist die ganze Klasse juristisch gesehen im Besitz von Kinderpornografie. Somit gelten die Minderjährigen erst einmal als Tatverdächtige. Da es sich um ein Verbrechenstatbestand handelt, muss es dann auch entsprechend priorisiert behandelt werden.
Durch solche Gruppenchats kommen aus meiner Sicht schnell diese hohen Zahlen zusammen.
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe
Auf einen Schlag kann dann gegen mehrere hundert Schülerinnen und Schüler ermittelt werden, wie bereits einige Beispiele zeigen.
ZDFheute: Für das Jahr 2021 werden 15.536 minderjährige Tatverdächtige genannt - wie kann diese hohe Zahl noch zustande kommen?
Rüdiger: Eigentlich ist das nur ein kleiner Anteil.
Wenn wir alles kennen würden, was auf den Smartphones aller Minderjährigen ist, würden wir über ganz andere Zahlen sprechen.
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe
Ich halte die Gruppenchat-Ermittlungen insgesamt für die plausibelste Erklärung - aber detailliert erhoben wird das nicht. Es gibt noch zwei weitere Varianten, wie Kinder und Jugendliche zu Tatverdächtigen werden können. Sie können sich im Darknet auch kinderpornografische Fotos und Videos besorgen oder gar bewusst erstellen und weiterverbreiten oder auch im Rahmen von Cybergrooming (Anm.: Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen im Netz) anfertigen. Ich halte das aber für eine Variante, die am seltensten vorkommt.
Die dritte Möglichkeit ist: Minderjährige betreiben untereinander "Sexting", verschicken also erotische Fotos von sich selbst und erhalten solche auch selbst.

Begriff "Kinderpornografie"

In der gesellschaftlichen Diskussion wird häufig vertreten, dass der Begriff "Kinderpornografie" unpassend sei, da er Gewalt gegen Kinder verharmlose. Es gibt für diese Ansicht gute Argumente. Der strafrechtliche Paragraf § 184b StGB spricht jedoch von der Verbreitung von "kinderpornografischen" Schriften. Im Alltag wird auch oft der Begriff "Sexualisierte Gewalt gegen Kinder" oder "dokumentierter Kindesmissbrauch" verwendet.
ZDFheute: Auch hier machen sich Minderjährige strafbar?
Rüdiger: Mitunter schon. Wenn ein 13-Jähriger seiner 14-jährigen Freundin auf deren Wunsch hin ein pornografisches Bild von sich schickt, entsteht ein kinderpornografischer Inhalt. Dabei muss das kein Machtgefälle oder Gewalt im Spiel sein - was man ja eigentlich mit dem Begriff assoziert. Sexting ist einfach eine Form von Sexualität, die in vielen Altersstufen durchaus verbreitet ist - so auch bei jungen Menschen. Das Gesetz spiegelt solche Fälle aber nicht hinreichend wider.
ZDFheute: Noch einmal zurück zu Ihrem Beispiel mit dem Klassen- Gruppenchat. Was können Eltern da tun?
Rüdiger: Hier kommen wir schon zum nächsten Dilemma.
Wenn Eltern oder LehrerInnen bemerken, dass in dem Chat ihres Kindes ein pornografisches Bild von einer Mitschülerin des Kindes verschickt wurde, sollte sie auf keinen Fall einen Screenshot machen oder das Foto gar weiterleiten.
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe
Sie sollten sich besser an die Polizei wenden und fragen, was zu tun ist.
ZDFheute: Wenn die Mutter das bei der Polizei anzeigt, das Foto aber auf dem Smartphone ihres Kindes gespeichert ist - dann löst sie Ermittlungen gegen ihr eigenes Kind aus?
Rüdiger: Ja, das kann beziehungsweise wird passieren - das betont auch die offizielle Seite der polizeilichen Prävention. Und hier sehe ich auch das Problem und die gesetzgeberische Pflicht, hier nochmal nachzubessern.
Wir wollen Pädokriminelle im Internet bestrafen - nicht unbeteiligte Schülerinnen und Schüler im Klassenchat mit Ermittlungsverfahren konfrontieren.
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe
Aber Strafrecht hatte in solchen Konstellationen schon immer wenig Sinn.
ZDFheute: Was braucht es noch?
Rüdiger: Wir brauchen ein verpflichtendes Schulfach ab der 1. Klasse, das Medienkompetenz lehrt - und gleichzeitig müssen wir auch an der Medienkompetenz der Erwachsenen ansetzen.
Dass wir in Deutschland im Jahr 2023 noch immer nicht flächendeckend an jeder Schule Medienkompetenz vermitteln und über solche Mechanismen, der strafrechtlichen Relevanz und Schutzmaßnahmen aufklären, ist eigentlich kaum erklärbar. In Österreich gibt es das schon, es beinhaltet auch digitale Ethik.
Wir statten unsere Kinder mit Smartphones aus, doch für ihren Umgang mit dem Internet tut die Politik nicht genug. 
Thomas-Gabriel Rüdiger, Cyberkriminologe

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