: Lindner könnte Immunität verlieren

08.01.2023 | 16:56 Uhr
Finanzminister Christian Lindner drohen Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts. Es geht um einen Hauskredit und ein Grußwort für die finanzierende BBBank.
Die Korruptionsabteilung der Berliner Generalstaatsanwaltschaft prüft, Christian Lindners (FDP) Abgeordneten-Immunität aufzuheben. Das berichtet der "Tagesspiegel". Dadurch könnte die Behörde förmlich ermitteln. Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft sagt, das sei "in solchen Fällen üblich". Damit sei noch keine Aussage über das Vorliegen eines Anfangsverdachts getroffen.
Konkret geht es um einen Kredit, den der Bundesfinanzminister bei der BBBank für ein Haus in Berlin-Nikolassee bekommen hat. Laut "Spiegel" hatte Lindner erst eine Grundschuld über 2,35 Millionen Euro für die Bank eintragen lassen. Etwas später hat er dann ein Grußwort für eben jene Bank gehalten. Darin sagt Lindner unter anderem: "Die BBBank ist mir von Grund auf sympathisch."

Lindner bestreitet Verbindung

Nach diesem Grußwort soll Lindner dann einen weiteren Kredit bekommen haben, eine weitere Grundschuld soll für die BBBank eingetragen worden sein. Der Verdacht der Vorteilsnahme steht im Raum. Lindners Handeln könnte strafbar sein, wenn die zweite Kreditvergabe mit dem dienstlichen Grußwort in Zusammenhang stehen sollte.
Lindner bestreitet auf Tagesspiegel-Anfrage, dass es eine Verbindung zwischen seiner Immobilienfinanzierung und dem Grußwort gebe. Sein Anwalt weist auch den Vorwurf zurück, Lindner habe in Bezug auf seinen Kredit "Dinge verheimlicht".

Was bedeutet "politische Immunität" und wer hat sie?

Wer politische Immunität genießt, ist zunächst vor der Strafverfolgung geschützt: man kann also nicht angeklagt werden, es sei denn, man wird bei der Begehung der Tat ertappt oder im Laufe des folgenden Tages festgenommen. Aber: Die politische Immunität schützt Abgeordneten zwar vor strafrechtlicher, aber nicht vor zivilrechtlicher Verfolgung. 

In Deutschland erhalten laut Art. 46 Abs. 2 Grundgesetz (GG) alle Bundestagsabgeordneten eine solche Immunität.

Wie lange gilt die Immunität und wieso gibt es sie?

Nur wer aktuell Mitglied des Parlaments ist, verfügt über politische Immunität. Wenn die Amtszeitbeendet ist, endet auch die Immunität. Sinn der Immunität ist es, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Bundestages insbesondere auch bei politisch motivierten Klagen gegen Abgeordnete zu schützen.

Die Immunität soll daher nicht den Abgeordneten selbst vor Strafe schützen, sondern in erster Linie die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gewährleisten. 

Was muss geschehen, damit die Immunität aufgehoben wird?

Nur der Bundestag selbst kann die Immunität eines Abgeordneten aufheben. Zunächst muss die zuständige Staatsanwaltschaft dem Bundestagspräsidenten, beziehungsweise der Bundestagspräsidentin, mitteilen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen ein Bundestagsmitglied aufgenommen werden soll. Auch das betroffene Mitglied wird informiert, insofern "nicht ausnahmsweise Gründe der Strafverfolgung entgegenstehen".

Anschließend berät der Immunitätsausschuss des Bundestages und verfasst eine Beschlussempfehlung, über die letztendlich im Plenum des Bundestages entschieden wird.

Was die Aufhebung der Immunität nicht bedeutet

Mit der Aufhebung der Immunität trifft der Bundestag allerdings ausdrücklich keine Aussage über Schuld oder Nichtschuld - es wird lediglich der Weg für ein Rechtsverfahren freigemacht. Auch bleibt der oder die betroffene Abgeordnete weiterhin normales Mitglied des Bundestages und wird in der Ausübung des Mandats nicht weiter eingeschränkt.

Quelle: Deutscher Bundestag

Quelle: Tagesspiegel, ZDF

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