: Beihilfe zur Abtreibung: Polin verurteilt

14.03.2023 | 16:00 Uhr
Justyna Wydrzynska muss acht Monate Sozialdienst leisten, weil sie einer Frau Abtreibungspillen geschickt hat. Nun ist sie strafrechtlich belangt worden.
Einer Gefängnisstrafe ist die Gründerin der Gruppe "Aborcyjny Dream Team" zwar entgangen, aber ihre Verurteilung ist ein weiterer Schritt zur Verunsicherung von Ärzten und Aktivisten. Ein polnisches Gericht hat die Frauenrechtsaktivistin Justyna Wydrzynska zu acht Monaten gemeinnütziger Arbeit verurteilt, weil sie einem Opfer von häuslicher Gewalt Abtreibungspillen verschaffte.

Vorwurf der Beihilfe zum Schwangerschaftsabbruch

Die Staatsanwaltschaft hatte ihr vorgeworfen, bei einem Schwangerschaftsabbruch geholfen zu haben, was in Polen mit bis zu drei Jahren Haft bestraft werden kann. Wydrzynska wolle gegen das Urteil vom Dienstag Berufung einlegen, berichteten polnische Medien.
Der Fall wurde von Menschenrechtsaktivisten aufmerksam verfolgt. Sie rechneten mit einem Präzedenzfall in Polen - dem Land mit den restriktivsten Abtreibungsgesetzen in Europa. Wydrzynska ist Mitgründerin von "Abortion Dream Teams", einer Organisation, die Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, mit Informationen versorgt.

In Polen protestieren immer wieder Frauen und Männer gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechtes.

30.10.2020 | 02:03 min
Die Organisation "International Planned Parenthood Federation", die sich für Reproduktionsrechte einsetzt, zeigte sich entsetzt. Wydrzynska sei nun vorbestraft, weil sie einer Frau in einer gewalttätigen Beziehung geholfen habe. "Wir sind zutiefst betrübt über diese Entscheidung und empört über den gesamten Prozess", sagte Sprecherin Irene Donadio.
Auch Amnesty EU forderte auf Twitter, die Verurteilung aufzuheben:
Amnesty EU zur Verurteilung Wydrzynskas:

Einnahme der Abtreibungspillen ist legal

In Polen ist eine Abtreibung in fast allen Fällen untersagt. Ausnahmen sind nur möglich, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder wenn die Schwangerschaft durch Vergewaltigung oder Inzest entstanden ist. Jahrelang war ein Schwangerschaftsabbruch bei Föten mit angeborenen Fehlbildungen möglich. Diese Ausnahme wurde jedoch 2020 vom polnischen Verfassungsgericht aufgehoben.
In der Praxis bestellen polnische Frauen, die eine Schwangerschaft nicht austragen wollen, Abtreibungspillen oder reisen nach Deutschland, Tschechien oder andere Länder, in denen der Eingriff erlaubt ist. Die Einnahme der Pillen ist legal, aber es ist nicht erlaubt, jemand anderem zu helfen.
Quelle: AP

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