: Offenbar kein Verfahren gegen Ex-BSI-Chef

14.05.2023 | 05:43 Uhr
Als BSI-Chef war Arne Schönbohm abgesetzt worden - zuvor gab es Kritik im Zusammenhang mit einem umstrittenen Cyberverein. Ein Disziplinarverfahren soll es nun wohl nicht geben.
Arne Schönbohm ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.Quelle: dpa
Gegen den früheren Chef des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wird kein Disziplinarverfahren eröffnet. Wie das Portal "Business Insider" am Freitag berichtete, hat das Innenministerium von Nancy Faeser (SPD) Schönbohms Anwälten mitgeteilt, dass die Voruntersuchungen keine Anhaltspunkte für die Einleitung eines Verfahrens gebracht hätten.
Eine Ministeriumssprecherin sagte auf Anfrage lediglich, ihr Haus könne sich zu Personalien "grundsätzlich nicht äußern".
Faeser hatte Schönbohm im November als BSI-Präsidenten abgesetzt, nachdem der ZDF-Satiriker Jan Böhmermann ihm in seiner Sendung zu große Nähe zu einem Cyberverein mit angeblichen Kontakten zu russischen Geheimdiensten vorgeworfen hatte. Schönbohm setzte sich zur Wehr und ist inzwischen Präsident der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung.

Vorwürfe und Forderungen aus der Union

Aus Ministeriumskreisen hieß es nun, maßgeblich für die damalige Entscheidung, die BSI-Spitze auszuwechseln, sei fehlendes Vertrauen gewesen: in Schönbohms Amtsführung und in seine Fähigkeit, das BSI stark als zentrale Cybersicherheitsbehörde in besonders herausfordernden Zeiten aufzustellen. Daher habe Faeser die international erfahrene Cybersicherheitsexpertin Claudia Plattner an die Spitze des BSI berufen, die ihr Amt in Kürze antrete.
Aus der oppositionellen Union wurde Faeser vorgeworfen, auf die Böhmermann-Vorwürfe ohne deren Prüfung reagiert zu haben. "Den Ruf der Person Arne Schönbohm und des BSI als Sicherheitsbehörde hat Ministerin Faeser damit grundlos beschädigt", sagte die Vize-Fraktionsvorsitzende Nadine Schön (CDU).
Der digitalpolitische Fraktionssprecher Reinhard Brandl (CSU) sagte: "Wir erwarten, dass Frau Faeser Herrn Schönbohm nach ihrem Eingeständnis, dass nichts gegen Herrn Schönbohm vorliegt, auch öffentlich rehabilitiert."
Quelle: dpa

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