: Berlin hält an Rente für Hinterbliebene fest

10.07.2023 | 18:02 Uhr
Sollte die Rente für Witwer und Witwen gestrichen und durch "Rentensplitting" abgelöst werden? Das schlägt die Wirtschaftsweise Schnitzer vor - die Bundesregierung winkt ab.
Die Wirtschaftsweise Schnitzer hat vorgeschlagen, künftig alle Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen.Quelle: dpa
Die Bundesregierung hat Überlegungen für eine Abschaffung der Rente für Witwen und Witwer eine Absage erteilt. Es gebe keine derartigen Pläne, sagte die stellvertretende Sprecherin Christiane Hoffmann in Berlin. Die Regierung lehne das ab, der Koalitionsvertrag sehe es nicht vor.
Die Hinterbliebenenrente ist sicher.
Christiane Hoffmann, stellvertretende Regierungssprecherin
Die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer hatte eine entsprechende Überlegung ins Spiel gebracht und stattdessen eine Aufteilung der Rente bei Ehepartnern vorgeschlagen.

Wirtschaftsweise bringt "Rentensplitting" ins Spiel

Die Vorsitzende des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erläuterte im Deutschlandfunk:
Ich will niemandem ans Geld, der jetzt schon eine Rente bezieht oder bald eine erwartet.
Monika Schnitzer, Wirtschaftsweise
Ihre Idee sei es, bei einem Ehepaar alle eingezahlten Rentenbeiträge und Rentenansprüche gleichmäßig auf beide Ehepartner zu verteilen - "Rentensplitting" nennt sie es. Typischerweise ginge es, je nach Reform, eher um neu geschlossene Ehen. Es gäbe dabei immer Vertrauensschutz. Wie viele Witwer und Witwen betroffen sein könnten, könne sie nicht sagen.

Die Renten in Deutschland steigen, im Osten etwas stärker als im Westen. Damit bekommen Rentner in Ostdeutschland erstmals seit der Wiedervereinigung die gleiche Rente.

01.07.2023 | 02:01 min
Unionspolitiker hatten den Vorstoß kritisiert, den Schnitzer als persönliche Position bezeichnet hatte. Die Witwen- und Witwerrente beträgt aktuell zwischen 55 und 60 Prozent der Rente des verstorbenen Partners.

Schnitzer: Rentensplitting als Anreiz für Erwerbstätigkeit

Zeitlich ist die aktuelle Rente für Witwer und Witwen nicht befristet. Hat der oder die Hinterbliebene ein eigenes Einkommen, wird es auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet, falls es einen bestimmten Freibetrag übersteigt. Der Freibetrag hängt vom aktuellen Rentenwert ab.
Schnitzer will mit ihrem Vorschlag mehr Anreize schaffen, wieder erwerbstätig zu werden: "Dann gehört mir diese Hälfte dieser Rentenansprüche, und ich kann dazu noch mehr dazuverdienen, mal eigene Ansprüche noch dazu erwerben und davon wird mir dann nichts abgezogen."
Das hat sich mit der Rentenerhöhung im Juli geändert:
Quelle: dpa

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