: Meta und KI: Was sich beim Datenschutz ändert

von Luisa Herbring
10.06.2024 | 07:03 Uhr
Meta will Nutzerdaten von Facebook und Instagram zum Trainieren der eigenen KI verwenden. Wer nicht widerspricht, stimmt automatisch zu. Wie man seine Daten jetzt schützen kann.
Meta, der Mutterkonzern von Facebook und Instagram, entwickelt seine eigene KI auf Basis von Nutzerdaten. Nutzer können dagegen Widerspruch einlegen - zum Schutz der eigenen Daten.Quelle: Reuters
In Echtzeit eine neue Chatnachricht beantworten, verschiedene Antwortmöglichkeiten vorschlagen oder bei der Urlaubsplanung unterstützen: All das und noch viel mehr kann Künstliche Intelligenz (KI). Das weiß auch der US-Konzern Meta, zu dem vor allem die Social-Media-Netzwerke Facebook und Instagram sowie das eng mit Instagram verbundene Netzwerk Threads gehören. Das Unternehmen arbeitet an eigenen KI-Anwendungen, um Texte und Bilder zu erstellen. Der Haken: Meta will dafür Daten der eigenen Nutzer*innen verwenden.
Damit KI das alles kann, muss sie erst lernen, also trainieren. Dazu will Meta Informationen aus verschiedenen Quellen nutzen. Darunter auch Fotos, Videos, Audio-Dateien und sogar Bildunterschriften von Nutzer*innen auf Facebook und Instagram. Ausgenommen sind Privatnachrichten. Chatnachrichten beim Messenger-Dienst WhatsApp, der auch zu Meta gehört, sind ebenfalls nicht betroffen. Die entsprechenden Datenschutzrichtlinien sollen angepasst werden und zum 26. Juni in Kraft treten. Wer nicht möchte, dass eigene Daten für die generative KI von Meta verwendet werden, kann widersprechen.

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Meta und KI: So funktioniert der Widerspruch auf Facebook und Instagram

Zu widersprechen funktioniert bei Meta nicht ohne Umwege. Einen simplen Button für den Widerspruch gibt es nicht. Eher versteckt zwischen anderen Benachrichtigungen zu Likes, Kommentaren oder Geburtstagserinnerungen informiert das Unternehmen auf Facebook und Instagram zum geplanten KI-Training. Erst in dieser Nachricht findet sich das verlinkte Widerspruchs-Formular. Alternativ kann es auf Facebook und Instagram über die Kontoeinstellungen aufgerufen werden.

So gelangt man zum Widerspruchsformular

Auf Facebook

  • Am PC auf das Profilbild oben rechts klicken oder am Smartphone auf die drei Striche oben rechts tippen.
  • "Einstellungen und Privatsphäre" auswählen, dann auf "Einstellungen" klicken oder tippen.
  • Bis zur "Datenschutzrichtlinie" herunterscrollen und auswählen.
  • Es öffnet sich ein Textkasten. Dort auf den Link "Widerspruchsrecht" klicken oder tippen.

Auf Instagram

  • Die eigene Profilseite öffnen.
  • Auf die drei Striche rechts tippen und "Einstellungen und Aktivitäten" öffnen.
  • Bis nach unten scrollen und auf "Info" tippen.
  • Dort "Datenschutzrichtlinie" auswählen.
  • Es öffnet sich ein Textkasten. Dort auf den Link "Widerspruchsrecht" tippen.

Alba Renai ist Influencerin, kommt aus Barcelona, aber es gibt sie gar nicht. Sie wird mit KI generiert und macht in ihrem Profil auf Instagram auch keinen Hehl daraus.

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Datenschutz bei Meta: Widerspruch muss begründet werden

Wer im Konto eingeloggt ist, hat Zugriff auf das Formular. Dort angekommen, müssen nicht nur das Land des eigenen Wohnsitzes und die E-Mail-Adresse angegeben werden, sondern auch eine Erklärung zum Widerspruch. Denn Meta beruft sich mit der Verarbeitung der Daten für KI auf das "berechtigte Interesse", das in der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO, Artikel 6) festgehalten ist.
Laut Verbraucherzentrale könne man den Widerspruch begründen, indem man zum Beispiel mit dem Urheberrecht oder mit der Sorge vor negativen Konsequenzen argumentiere.

Meta nutzt auch personenbezogene Daten von Dritten

In vielen Fällen wird der Widerspruch allein nicht ausreichen, um eigene Daten zu schützen: "Selbst wenn du unsere Produkte und Services nicht nutzt und auch kein Konto hast, kann es sein, dass wir deine Informationen verarbeiten, um so KI bei Meta weiterzuentwickeln und zu optimieren", heißt es in der Erklärung des Unternehmens zum Einsatz generativer KI.
Meta nutzt nämlich auch Daten, die Dritte veröffentlicht haben. Zum Beispiel wenn man auf einem Bild zu sehen ist, das von Freund*innen auf Plattformen von Meta geteilt wurde. Betroffene haben in diesen Fällen die Möglichkeit, über ein zusätzliches Formular Zugriff auf die Daten, deren Löschung oder Korrektur zu fordern.

Was tun, wenn Meta den Widerspruch zur Datenverarbeitung für KI ablehnt?

Lehnt Meta den Widerspruch ab, gibt es laut Verbraucherzentrale drei Möglichkeiten: Zum einen können Betroffene sich dazu entscheiden, keine Beiträge mehr auf Facebook, Instagram und Threads zu veröffentlichen. Sie können außerdem ihre Konten dort löschen. Eine weitere Option ist eine Rechtsberatung durch die Verbraucherzentrale oder einer Anwaltskanzlei.

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