FAQ

: Rettungsgasse bilden - so geht es richtig

22.06.2023 | 11:00 Uhr
Ferienbeginn, drohende Bahnstreiks, marode Autobahnen: Stau auf deutschen Straßen. Dabei sollten Autofahrer nicht vergessen, Rettungsgassen zu bilden. Wie das richtig geht.
Notarzt und Polizei sind im Stau auf Rettungsgassen angewiesen.Quelle: dpa

Wann muss eine Rettungsgasse gebildet werden?

Dies muss bereits geschehen, wenn es nur noch in Schrittgeschwindigkeit vorangeht. Wenn Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten mit Blaulicht anfahren, muss der Weg frei sein. Autofahrer sollten dabei die Ruhe bewahren, aber dennoch möglichst zügig Platz machen.

Auf deutschen Autobahnen hat es 2023 deutlich mehr Staus und stockenden Verkehr gegeben als im Jahr 2022. Das meldete der Automobilclub ADAC in seiner Staubilanz.

06.02.2024 | 00:26 min

Wo soll die Rettungsgasse gebildet werden?

Auf mehrspurigen Straßen ist die Rettungsgasse immer zwischen der linken Spur und der rechts daneben liegenden Spur zu bilden. Wer links fährt - also auf der Überholspur - muss nach links ausweichen. Auf allen anderen Fahrstreifen müssen Fahrer nach rechts ausweichen. Sie dürfen dabei auch auf den Standstreifen ausweichen, aber nur zur Hälfte.

Was tun, wenn die Straße einspurig ist?

Oft reicht es aus, an den rechten Fahrbahnrand zu fahren und anzuhalten. Gegebenenfalls kann das Auto vorsichtig auf den Gehsteig gefahren werden. Falls die Straße zu schmal ist, um das Rettungsfahrzeug passieren zu lassen, sollten Autofahrer in normaler Geschwindigkeit bis zur nächsten breiteren Stelle fahren.

Rückwärts einparken, langsam fahren, Kreisverkehre - es gibt viele Regeln im Straßenverkehr. Fahrlehrer Claudius Marchand weiß, was beim Autofahren erlaubt ist - und was nicht.

04.09.2023 | 05:06 min
Bei einer roten Ampel kann es nötig werden, über die Haltelinie in die Kreuzung einzufahren, um Platz zu schaffen. Autofahrer sollten immer mit dem Blinker anzeigen, wohin sie ihren Wagen steuern wollen.

Keine Rettungsgasse – welche Strafe droht?

Wer Einsatzfahrzeuge durch sein Fehlverhalten blockiert, muss nach einer Verschärfung durch den Bundesrat künftig bis zu 320 Euro zahlen und mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Bisher wurden die Verstöße lediglich mit 20 Euro geahndet.

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Quelle: AFP

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