: Verlängerung der Frist gefordert

22.01.2023 | 09:44 Uhr
Ende Januar läuft sie aus, die Frist für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung. Die Kritik daran und die Rufe nach einer weiteren Verlängerung mehren sich.
Bislang hat nur etwas mehr als die Hälfte der Hauseigentümer die Grundsteuererklärung abgegeben, die Frist läuft am 31. Januar ab.Quelle: dpa
Wenige Tage vor dem Fristablauf zur Einreichung der neuen Grundsteuererklärung wächst die Kritik an der Reform.
Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung muss verlängert werden.
Ulrich Lange (CSU), Unions-Fraktionsvize im Bundestag
Das forderte Unions-Fraktionsvize Ulrich Lange (CSU) in der "Bild". "Auch kann es nicht sein, dass Bürger und Betriebe gegängelt werden, der Bund aber für die eigenen Liegenschaften mit September eine Extrawurst bekommt."

Wenn alle Unterlagen vorliegen, "dann sollte man das in 30 Minuten geschafft haben", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

12.01.2023 | 06:04 min

Frist für den Bund endet erst im September

In einer Antwort auf die Anfrage eines Bundestagsabgeordneten der CDU hatte das Finanzministerium eingeräumt, dass für die Liegenschaften des Bundes erst bis Ende September alle Erklärungen abgegeben werden könnten.

Die Grundsteuer: Wichtige Einnahmequelle

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B auf die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland spülte etwa 13 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Woraus setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Die sogenannte Grundsteuer B wird jährlich auf Grundstücke mit Wohnbebauung erhoben. Sie wird in drei Schritten in einem gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt.

Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.

Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken und Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.  

Und im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, dann hat man die Grundsteuer ermittelt.

Ein Beispiel: Als Einheitswert legt das Finanzamt für eine Wohnimmobilie 50.000 Euro fest. Hier ist die Steuermesszahl 3,5 angesetzt. 50.000 x 3,5 Promille = 175. Der Steuermessbetrag von 175 wird mit dem Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel 3 Prozent, multipliziert. Die Grundsteuer beträgt also 525 Euro.

Quelle: dpa

Kritik kommt auch vom Bund der Steuerzahler. Präsident Reiner Holznagel sagte der Zeitung, es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe.
Deshalb werden wir die neue Grundsteuer in fast allen Bundesländern bis vors Bundesverfassungsgericht bringen.
Reiner Holznagel, Präsident Bund der Steuerzahler
Das kündigte Holznagel an. Dieses Vorhaben verfolge der Bund der Steuerzahler gemeinsam mit dem Immobilieneigentümer-Verband "Haus und Grund".

Mieterbund: Vermieter sollen Kosten zahlen

Dessen Präsident Kai Warnecke sagte:
Die Grundsteuer ist viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht.
Kai Warnecke, Präsident "Haus und Grund"
Der Deutsche Mieterbund forderte wiederum, dass die Grundsteuer nicht länger über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt wird. Bundesdirektorin Melanie Weber-Moritz sagte der "Bild":
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden, daher müssen diese Kosten von Vermietern getragen werden.
Melanie Weber-Moritz , Bundesdirektorin Deutscher Mieterbund

Überforderte Bürger, überlastete Ämter

20.09.2022 | 08:39 min

Finanzämter überlastet - Grundbesitzer überfordert

Durch die im Jahr 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Die Finanzämter verzeichnen durch die neuen Erklärungen einen erheblichen Arbeitsaufwand, während viele Grundbesitzer mit den Formularen nicht klar kommen.
Wegen der schleppenden Abgabe hatte das Bundesfinanzministerium die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert.
Quelle: dpa

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