: Klagewelle wegen Grundsteuer erwartet

17.04.2023 | 18:34 Uhr
Böse Überraschung bei der Grundsteuer-Post: Viele Immobilien wurden deutlich höher bewertet. Verbände wollen nun klagen. Denn: Laut einer Studie ist das Modell verfassungswidrig.
In fünf Bundesländern wollen die Verbände mit Musterklagen vor Gericht ziehen.Quelle: dpa
Dem Fiskus droht in vielen Bundesländern eine Klagewelle wegen der neuen Berechnung der Grundsteuer. Der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff hält das in elf Ländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig.
Zu diesem Schluss kommt der Jurist in einer Studie im Auftrag des Steuerzahlerbunds und des Eigentümerverbands Haus und Grund, die am Montag in Berlin vorgestellt wurde.

Die Grundsteuer: Wichtige Einnahmequelle

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B auf die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland spülte etwa 13 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Woraus setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Die sogenannte Grundsteuer B wird jährlich auf Grundstücke mit Wohnbebauung erhoben. Sie wird in drei Schritten in einem gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt.

Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.

Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken und Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.  

Und im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, dann hat man die Grundsteuer ermittelt.

Ein Beispiel: Als Einheitswert legt das Finanzamt für eine Wohnimmobilie 50.000 Euro fest. Hier ist die Steuermesszahl 3,5 angesetzt. 50.000 x 3,5 Promille = 175. Der Steuermessbetrag von 175 wird mit dem Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel 3 Prozent, multipliziert. Die Grundsteuer beträgt also 525 Euro.

Quelle: dpa

Verbände: Eigentümer sollen Einspruch einlegen

Die Verbände wollen nun in fünf Bundesländern mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Den Eigentümern empfehlen sie, Einspruch gegen die von den Finanzämtern zum Teil bereits verschickten Bescheide zum Wert ihrer Immobilien einzulegen.
Diese Bescheide sind in den meisten Bundesländern Grundlage für die künftige Grundsteuer-Berechnung. "Es ist offensichtlich, dass die neue Grundsteuer so nicht funktioniert und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führt", sagte der Präsident des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel.

Verschiedene Länder, verschiedene Kriterien

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.
Zuletzt hatten wegen der Reform bereits Tausende Immobilienbesitzer bei ihren Finanzämtern eine Erklärung mit Daten zu ihrem Grundstück und Haus abgeben müssen. Denn der Wert von fast 36 Millionen Immobilien muss neu berechnet werden.
Quelle: dpa

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