: EU verschärft Druck auf Apple
24.06.2024 | 11:43 Uhr
Die EU-Kommission prüft, ob Apple mit seinem App Store gegen ein neues Gesetz über die digitalen Märkte verstößt. Sie wirft Apple Wettbewerbsverzerrung vor.Die Europäische Kommission geht unter dem Verdacht der Einschränkung des Wettbewerbs verstärkt gegen den US-Giganten Apple vor. Die EU-Wettbewerbshüter informierten Apple am Montag darüber, dass der App Store des Konzerns nach ihrer Auffassung gegen die Regeln des Digital Markets Act (DMA) verstößt, der den Wettbewerb in Europa sichern soll.
Die Entwicklergemeinschaft und die Verbraucher sind sehr daran interessiert, Alternativen zum App Store anzubieten. Wir werden die Angelegenheit untersuchen, um sicherzustellen, dass Apple diese Bemühungen nicht untergräbt.
Weiteres Verfahren wegen Apples neuer Vertragsregeln
Apple schränke den Wettbewerb aber ein und schotte Konkurrenten in seinem App Store ab. Zudem eröffnete die Brüsseler Behörde im Zusammenhang mit neuen vertraglichen Regeln Apples für Drittanbieter von Software im App Store ein weiteres Verfahren.
Heute haben wir neue Schritte eingeleitet, um sicherzustellen, dass Apple die Regeln des DMA einhält.
Die Kommission habe Grund zu Annahme, dass der US-Konzern dies nicht tue.
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Mit dem Gesetz für digitale Märkte öffnet die EU-Kommission den Wettbewerb rund um die großen Gatekeeper wie Google, Apple oder Amazon.
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Seit Anfang März müssen sich Firmen an das Gesetz über digitale Märkte (DMA) halten. Es soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten und bessere Chancen für neue Rivalen sorgen.
Die Grundannahme bei dem Gesetz sei, dass manche großen Plattformbetreiber so mächtig geworden seien, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Warum Apples Umsätze immer weiter sinken und gleichzeitig der Kurs der Aktien steigt, erklärt Valerie Haller an der Börse.
04.05.2024 | 01:41 minTech-Konzernen wie Apple, Alphabet oder Meta drohen hohe Strafen
Sollte die Kommission zu dem endgültigen Schluss kommen, dass Apple gegen den DMA verstößt, drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen.
Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden
Quelle: dpa, Reuters