: "AfD laut Gericht vorerst kein Verdachtsfall"

05.03.2021 | 12:00 Uhr
Der Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als Verdachtsfall einstufen. "Die öffentliche Bekanntgabe ist laut Gericht derart rufschädigend, dass die AfD nicht beobachtet werden darf", so ZDF-Rechtsexperte Felix Zimmermann.