: Ukrainer – Anspruch auf Grundsicherung

von K. Lindner | J. Meier
01.06.2022 | 03:30 Uhr
Bisher mussten die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine ihre Anträge bei den Einwanderungsbehörden stellen. Von heute an haben sie Anspruch auf Leistungen aus der Grundsicherung.