: Warnstreik: Rechte als Arbeitnehmer

24.03.2023 | 04:30 Uhr
Wenn Arbeitnehmer aufgrund eines Streiks nicht zur Arbeit kommen, bestehe das Risiko, kein Geld zu bekommen, nicht aber eine "Abmahnung oder Kündigung", sagt Arbeitsrechtler Alexander Bredereck.