: Bahn verbietet Kiffen an Bahnhöfen

20.04.2024 | 16:30 Uhr
Kiffen an Bahnhöfen? Das möchte die Deutsche Bahn mit einer angepassten Hausordnung verhindern. Das Unternehmen wolle Kinder und Jugendliche an den Bahnhöfen schützen.
Die Deutsche Bahn will den Konsum von Cannabis an ihren Bahnhöfen verbieten.Quelle: dpa
Trotz der Cannabis-Legalisierung sollen Joints an deutschen Bahnhöfen tabu sein - die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung entsprechend an. "Dabei orientieren wir uns an dem gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fußgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen, mit dem insbesondere der Konsum in der Nähe von Kindern und Jugendlichen unterbunden wird", sagte ein Bahnsprecher ZDFheute.
Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen. Dafür passen wir unsere Hausordnung zeitnah an.
Bahnsprecher
Die neue Hausordnung soll demnach in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstöße dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit "freundlichen Aufforderungen und Hinweisen" bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen.

Seit dem 1. April ist der Konsum und Besitz von Cannabis teilweise legal. Für Polizei und Behörden ist oft noch unklar, wie die neuen Regelungen umgesetzt werden sollen

12.04.2024 | 01:37 min

Generelles Rauchverbot an Bahnhöfen

Das Cannabis-Verbot soll auch für Bahnhofsvorplätze und die Raucherbereiche auf den Bahnhöfen gelten. Auf den Bahnhöfen gibt es seit 2007 ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche.

Das Cannabis-Gesetz bleibt umstritten. Das zeigen die ersten Tage nach der Legalisierung.

05.04.2024 | 01:32 min
Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.
Quelle: dpa, epd, AFP, ZDF

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