: Was das Cannabis-Gesetz erlaubt und was nicht

von Jan Henrich
01.04.2024 | 06:46 Uhr
Cannabis zu besitzen und anzubauen, ist jetzt legal. Doch die neuen Regeln enthalten zahlreiche Einschränkungen. Ein Blick ins Gesetz verrät, welche Details eine Rolle spielen.

Deutschland geht neue Wege in der Drogenpolitik: Der Konsum von Cannabis ist nun legal – allerdings gelten Vorgaben bei der Teil-Legalisierung. Das Wichtigste im Überblick.

01.04.2024 | 01:45 min
Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist in Kraft. Bis zu 25 Gramm Cannabis können Über-18-Jährige jetzt legal in der Öffentlichkeit mit sich führen, bis zu 50 Gramm zu Hause aufbewahren.
Darüber hinaus enthält das neue Gesetz zahlreiche Vorgaben, wie und wo der Umgang mit Cannabis erlaubt ist. Ein Überblick zu den wichtigsten Regelungen:

Cannabis-Eigenanbau: Wohnung, Balkon oder Garten

Bis zu drei Cannabis-Pflanzen dürfen privat angebaut werden. Möglich ist der Anbau damit in der Wohnung, auf dem Balkon oder im heimischen Garten.
In der Gesetzesbegründung wird auch der Kleingarten als möglicher Ort für den Cannabis-Anbau aufgeführt. Die für den Anbau notwendigen Samen darf man sich aus anderen EU-Ländern bestellen.

In Berlin haben sich in der Nacht Hunderte versammelt, um die Cannabis-Legalisierung zu feiern. Doch Gegner wie der bayerische Ministerpräsident Söder sprechen von einem "Irrweg".

01.04.2024 | 01:34 min

Hanfpflanzen vor Zugriff durch Dritte schützen

Wie viel Blütenmaterial die Pflanzen dabei tragen, ist egal. Übersteigt die Ernte allerdings die maximal erlaubte Besitzmenge, muss der Überschuss vernichtet werden.
Wichtig ist zudem, dass die Pflanzen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, gesichert werden; beispielsweise mit einem Zaun oder einer abschließbaren Growbox. Ein Sichtschutz ist allerdings nicht erforderlich.

Tausende haben am Brandenburger Tor das Inkrafttreten des neuen Cannabis-Gesetzes gefeiert. Der Konsum von Marihuana ist jetzt legal – nur das Dealen bleibt strafbar.

01.04.2024 | 02:07 min

Cannabis-Geschenke an Freunde verboten

Streng ist das Gesetz, was die Weitergabe von Cannabis angeht. Auch Cannabis an Freunde oder Mitbewohner zu verschenken, ist verboten.
Das selbstangebaute Gras ist ausschließlich zum eigenen Konsum gedacht. Bei Verstößen sieht das Gesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor.

Marihuana-Konsumverbote: Maßgeblich ist Sichtweite

Um die mit dem legalen Cannabis verbundenen Möglichkeiten einzuschränken, hat der Gesetzgeber zudem Konsumverbote aufgestellt.
In Gegenwart von Kindern und Jugendlichen, tagsüber in Fußgängerzonen oder in der Nähe von Kindergärten, Spielplätzen und Schulen darf kein Cannabis geraucht werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Maßgeblich für das Konsumverbot rund um Schulen und Spielplätze ist dabei die Sichtweite, maximal jedoch ein Abstand von 100 Metern. Heißt: Liegt zwischen Spielplatz und dem öffentlichen Konsumort beispielsweise eine Häuserreihe, wäre es legal, dort einen Joint zu rauchen.

Neue Grenzwerte im Straßenverkehr geplant

Bislang liegt der Grenzwert für Cannabis im Straßenverkehr bei 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum. Wer damit beim Autofahren erwischt wird, muss mindestens mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.

Mit der Legalisierung von Konsum und Produktion von Cannabis ändern sich auch Regeln im Straßenverkehr, doch großflächige Kontrollen soll es nicht geben.

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Der Wert war lange Zeit umstritten, da damit nur eine Aussage über die Nachweisbarkeit von Cannabis-Konsum getroffen wurde, nicht über die Fahrtüchtigkeit.
Nun hat eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Expertengruppe empfohlen, den Grenzwert auf 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum anzuheben. Der neue Wert liege noch "deutlich unterhalb der Schwelle, ab der ein allgemeines Unfallrisiko beginnt", so die Empfehlung.

Cannabis-Grenzwert nicht vergleichbar mit Promillegrenze

Vergleichbar mit der Promillegrenze für Alkohol im Straßenverkehr ist allerdings auch der neue Grenzwert nicht. Denn wie schnell oder langsam sich THC im Blut abbaut, kann sehr unterschiedlich sein.
Insbesondere regelmäßige Konsumenten können den Wert unter Umständen auch Tage nach dem letzten Joint noch überschreiten.

Was sich durch das Cannabis-Gesetz ändert?

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Kein Führerschein-Entzug mehr bei regelmäßigem Konsum

Das Gesetz sieht noch eine weitere Änderung für Autofahrer vor: Bislang konnte regelmäßigen Konsumenten die Fahrerlaubnis entzogen werden, auch wenn die betreffende Person nie unter Cannabis-Einfluss im Straßenverkehr gefahren ist.
Das hat der Gesetzgeber nun angepasst. Wer regelmäßig Cannabis konsumiert, läuft nicht mehr Gefahr, automatisch seinen Führerschein abgeben zu müssen.
Jan Henrich ist Reporter in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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