: Personen an Gleisen öfter Grund für Störung

10.06.2023 | 05:18 Uhr
Immer öfter stören Menschen an oder auf Gleisen den Bahnverkehr. Die Folgen für Reisende sind oft ärgerlich - auch weil Entschädigungen künftig nicht mehr verpflichtend sind.
Immer öfter sind Menschen, die sich an oder auf Gleisen bewegen Grund für Störungen im Bahnverkehr. Die Regierung will nun handeln.Quelle: dpa
Immer häufiger stören Menschen an oder auf den Gleisen den Bahnverkehr. Wie die "Welt am Sonntag" in Berufung auf eine Statistik des Bundesverkehrsministeriums berichtet, gab es 2014 noch rund 3.300 Fälle von "Personen im Gleis" - im vergangenen Jahr lag die Zahl mit 4.039 gut 20 Prozent höher.
So sei auch die Dauer der Gleissperrungen um etwa ein Fünftel von gut 4.000 Stunden auf mehr als 5.000 Stunden im Jahr gestiegen, heißt es demnach in dem Dokument.

Bahn sieht schwere Folgen für Reisende

Die Deutsche Bahn bestätigte der Zeitung diese Entwicklung:
Wesentliche Gründe sind aus unserer Sicht das sinkende Gefahrenbewusstsein, eine geringere Hemmschwelle, Verbotenes zu tun, sowie gerade bei jüngeren Menschen die größere Bereitschaft, sich an gefährlichen Trends wie Selfies im Gleisbereich zu beteiligen.
Sprecherin der Deutschen Bahn
Mit schweren Folgen: Sobald der Verdacht besteht, dass sich jemand an oder auf den Schienen befindet, wird die betroffene Strecke vorsorglich gesperrt. Das führe zum Teil zu erheblichen Verspätungen, sagte die Sprecherin demnach weiter.
Tarifkonflikt mit der EVG - Die Bahn hofft auf Kompromissvorschläge:

Im Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn hat die Gewerkschaft EVG zu neuen Verhandlungen aufgefordert.

02.06.2023 | 00:20 min

Ampel-Regierung gegen stundenlange Sperrung

Die Fraktionen der Ampel-Koalition erwägen der "Welt am Sonntag" zufolge, die gesetzlichen Regelungen so zu lockern, dass künftig nicht mehr in jedem dieser Fälle die Strecke komplett gesperrt werden muss. Der bahnpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Matthias Gastel, der die Statistik beim Bundesverkehrsministerium erfragt hat, sagte:
Stundenlange Sperrungen wegen eines Pilzesammlers, der zufällig am Streckenrand unterwegs ist, müssen der Vergangenheit angehören.
Matthias Gastel, bahnpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag
Seine Fraktion werde sich daher für Gesetzesänderungen einsetzen. Solchen Vorschlägen für Gesetzesänderungen stehe die Bahn "offen gegenüber", sagte die Bahnsprecherin zu möglichen Gesetzesänderungen. Bei Erwachsenen, die nicht direkt im Gleisbett gesehen wurden, könne unter Umständen "mit sehr geringer Geschwindigkeit auf Sicht" gefahren werden.
Bei Kindern und Personen im Gleis muss die Strecke aber weiterhin zur Sicherheit gesperrt werden.
Sprecherin der Bahn
Für Bahnreisende gelten seit heute neue EU-Regeln. Was sich für Sie ändert:

Bei Verspätungen darf man auf andere Bahn-Unternehmen umsteigen, Entschädigungen entfallen jedoch unter bestimmten Umständen.

07.06.2023 | 00:22 min

Personen im Gleis: EU-Verordnung sieht keine Entschädigung vor

Dem Bericht zufolge dauerten die Streckensperrungen im vergangenen Jahr 75 Minuten. Damit wäre in der Regel eine Entschädigung fällig - doch nach einer neuen EU-Verordnung muss in derartigen Fällen seit der vergangenen Woche kein solcher Ausgleich mehr gezahlt werden.
Personen im Gleis fallen bei den Fahrgastrechten in die Kategorie 'Eingriff durch Dritte', zu denen etwa auch Kabeldiebstahl gehört.
Sprecherin der Bahn
In diesem Fall sähen die EU-Regeln künftig "keine Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen mehr vor", sagte die Bahnsprecherin.
Ihren Angaben nach wird der Konzern aber bei mehreren unterschiedlichen Gründen für eine Verspätung kulant handeln und nur dann keine Entschädigung zahlen, "wenn die Verspätung ausschließlich und zweifelsfrei auf einen Eingriff Dritter zurückzuführen ist".
Quelle: AFP, dpa

Themen

Mehr zur Bahn