: Haftstrafen nach Diebstahl aus Grünem Gewölbe

16.05.2023 | 10:22 Uhr
Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan müssen für den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe für Jahre in Haft. Durch einen Deal vor Gericht fallen die Strafen milder aus.

Im November 2019 wurden aus dem Grünen Gewölbe in Dresden Juwelen im Wert über 100 Millionen Euro gestohlen. Die Täter aus dem Berliner Remmo-Clan wurden heute zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

16.05.2023 | 02:11 min
Im Prozess um den Juwelendiebstahl aus dem Grünen Gewölbe in Dresden sind fünf der sechs Angeklagten zu mehrjährigen Haft- oder Jugendstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Dresden verhängte gegen sie Freiheitsstrafen von bis zu sechs Jahren und drei Monaten. Der sechste Angeklagte wurde freigesprochen, weil er ein Alibi für die Tatnacht hatte.

Angeklagte gestanden Tatbeteiligung

Seit Januar 2022 hatte das Landgericht wegen des Diebstahls von 21 historisch wertvollen Schmuckstücken mit einem geschätzten Versicherungswert von mindestens 116 Millionen Euro verhandelt.
Mitte Dezember beschlagnahmte die Polizei einen erheblichen Teil der Beute in Berlin. Teilweise sind die Schmuckstücke beschädigt, einige der im November 2019 gestohlenen Teile fehlen immer noch.
Nach dem Einbruch ins Grüne Gewölbe, tauchten im Dezember Teile des gestohlenen Schatzes wieder auf. Quelle: dpa
Die Rückgabe des Schmucks gehörte zu einem vor Gericht ausgehandelten Deal, dem vier Angeklagte zustimmten. Sie gestanden eine Tatbeteiligung. Im Gegenzug zur Rückgabe des Schmucks und glaubhaften Geständnissen wurden ihnen mildere Strafen in Aussicht gestellt.
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Die ausgesprochenen Haftstrafen lauteten nun auf sechs Jahre und drei Monate, sechs Jahre und zwei Monate sowie fünf Jahre und zehn Monate. Die Jugendstrafen waren es fünf Jahre sowie vier Jahre und vier Monate. Die Urteile ergingen unter anderem wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schwerer Brandstiftung und schwerer Körperverletzung.
[Ein weiterer großer Diebstahl: Im bayrischen Manchingen wurden aus einem Museum 483 keltische Münzen gestohlen.]

Staatsanwaltschaft forderte längere Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte für zwei Angeklagte sechs Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe und für einen weiteren fünf Jahre und zehn Monate Haft gefordert.
Für zwei weitere Angeklagte wurden jeweils Jugendstrafen von sechs Jahren beziehungsweise viereinhalb Jahren beantragt. Aus Sicht der Ankläger gingen die Täter "mit erheblicher krimineller Energie und Rücksichtslosigkeit vor".
Quelle: dpa, AFP