FAQ

: Bisher 40 Millionen Euro für Missbrauchsopfer

03.02.2023 | 14:11 Uhr
Eine von der katholischen Kirche eingerichtete Kommission hat für Opfer von sexuellem Missbrauch bisher etwa 40 Millionen Euro bewilligt. Das Gremium nahm 2021 seine Arbeit auf.
Der Missbrauchsskandal lastet schwer auf der katholischen Kirche.Quelle: dpa
Seit zwei Jahren gibt es die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA. Sie hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten.
An diesem Freitag hat das Gremium seinen Jahresbericht vorgestellt. Wichtige Fragen und Antworten zum Verfahren.

Wie sieht die bisherige Bilanz der UKA aus?

  • Die UKA nahm ihre Tätigkeit am 1. Januar 2021 auf. Bis zum 31. Dezember 2022 gingen bei der Kommission 2.112 Anträge ein, über 1.839 davon wurde bis zu diesem Zeitpunkt entschieden.
  • In 1.809 Fällen entschied die UKA auf Zahlung einer Anerkennungsleistung. Dafür veranschlagte sie 40.074.400 Euro. Das entspricht im Mittel rund 22.150 Euro pro Antrag. Bei der Leistungsfestsetzung gibt es keine Höchstgrenze.
  • In 143 Fällen wurden den Angaben zufolge mehr als 50.000 Euro gezahlt, in 24 davon mehr als 100.000.

Was sind Anerkennungsleistungen?

Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die von der katholischen Kirche in Deutschland selbst gewählte Form einer Anerkennung von Opfern von Missbrauch in ihrem Verantwortungsbereich.
Das Geld soll dabei weder eine Wiedergutmachung sein, noch eine Entschädigung, wie die Bischofskonferenz immer wieder betont hat. Es ist Ausdruck dafür, dass die katholische Kirche dem Betroffenen glaubt und ihn als Opfer anerkennt. Betroffene haben keinen rechtlichen Anspruch darauf.
Der Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche hat das Pontifikat von Benedikt XVI. überschattet:

31.12.2022 | 02:28 min

Wer erhält Anerkennungsleistungen?

Anträge auf Anerkennungsleistungen für erlittenes Leid können alle Menschen stellen, die als Minderjährige oder schutzbedürftige Erwachsene sexuelle Übergriffe durch Kleriker und andere Beschäftigte der katholischen Kirche erlitten haben.
Dabei setzt die Liste der Taten, wie sie in der Verfahrensordnung abgebildet ist, schon unterhalb der Grenze des strafrechtlich relevanten an. Auch Vergehen, die nach dem Kirchenrecht verboten sind, werden einbezogen, wenn sie sich auf Taten gegen Minderjährige und Schutzbefohlene beziehen.
Strafrechtlich relevant sind etwa Kindesmissbrauch, sexuelle Nötigung oder exhibitionistische Handlungen. Aber auch nicht näher definierte sexuelle Grenzverletzungen bei Minderjährigen und Schutzbedürftigen können als Taten anerkannt werden.
Viele Missbrauchsfälle sind bereits verjährt. Dennoch klagte ein ehemaliger Messdiener gegen das Erzbistum Köln.

Wie läuft das Verfahren ab?

Betroffene müssen sich an eine Ansprechperson aus einem der 27 Bistümer wenden. Diese hört den Betroffenen an und hilft beim Ausfüllen des Antrags. Die betroffene Person muss keine Beweise zur Tat erbringen, es genügt, wenn ihre Darstellung als plausibel eingeschätzt wird, heißt es auf der Internetseite der Bischofskonferenz.
Eine Liste der Ansprechpersonen vor Ort findet sich auf der Themenseite "Sexualisierte Gewalt und Prävention" der Deutschen Bischofskonferenz.
Die Anträge werden durch die Ansprechpersonen an die Geschäftsstelle der UKA weitergeleitet. Die Kommission selbst tagt derzeit im Schnitt wöchentlich. Die Wartezeit bis zur Entscheidung liegt aktuell im Schnitt bei unter vier Monaten nach Eingang des Antrags in der Geschäftsstelle.
Nach dem Missbrauchsskandal kehren immer mehr Gläubige ihrer Kirche den Rücken:

Wer sitzt in der Kommission?

Die Kommissionsmitglieder wurden zwar von der Bischofskonferenz ernannt, stehen aber in keinem direkten Beschäftigungsverhältnis zur katholischen Kirche. Sie arbeiten ehrenamtlich. Unter ihnen sind Juristen, Mediziner und Psychologen. Die pensionierte Kölner Richterin Margarete Reske ist die Vorsitzende der Kommission.
Quelle: dpa, epd, KNA

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