: Brandenburg: AfD-Jugend rechtsextremistisch

12.07.2023 | 11:52 Uhr
Die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" galt in Brandenburg bisher als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Nun hat der Verfassungsschutz des Landes sie hochgestuft.
Die Junge Alternative gilt bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistische Bewegung. (Symbolbild)Quelle: dpa
Brandenburgs Verfassungsschutz hat seine Einschätzung der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative verschärft und bewertet sie nun als gesichert rechtsextremistische Bestrebung im Land. Das teilten Verfassungsschutzchef Jörg Müller und Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Mittwoch in Potsdam mit.
Die AfD-Jugend war seit 2019 im Land als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft gewesen. Die Positionen seien eindeutig nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, sagte Stübgen. Der Verfassungsschutz habe wiederholt Verstöße gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung festgestellt.
Was der Unterschied zwischen Prüffall, Verdachtsfall und der Einstufung als extremistisch ist, lesen Sie hier:

1. Prüffall

Es dürfen noch keine nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden - es wird also nicht überwacht. Doch es liegen "erste tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor. Der Verfassungsschutz darf öffentlich einsehbare Informationen sammeln - etwa, wenn eine Person etwas bei Facebook postet, bei einer Demo auftritt oder dort eine Rede hält.

2. Verdachtsfall

Ab jetzt dürfen nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt werden. Beim Verdachtsfall liegen für den Verfassungsschutz "hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für das Vorliegen einer extremistischen Bestrebung" vor.

3. Gesicherte extremistische Bestrebung

Wenn sich die "tatsächlichen Anhaltspunkte zur Gewissheit verdichtet haben", ist die oberste Stufe erreicht. Der Verfassungsschutz darf beobachten - und hat bei der Verhältnismäßigkeits-Abwägung mehr Spielraum.

Wo ist der Unterschied zwischen den letzten beiden Stufen?

Eine Überwachung ist ein starker Eingriff in die Grundrechte, der immer begründet sein muss. Beim Verdachtsfall muss der Verfassungsschutz noch stärker abwägen, ob eine Maßnahme es wert ist, um eine bestimmte Information zu generieren. Ihr Nutzen muss größer sein als der Schaden, den sie möglicherweise auch verursacht - es geht immer um die Frage der Verhältnismäßigkeit.

Quelle: Julia Klaus

AfD: "Junge Alternative" bundesweit beobachtet

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im April bereits bekanntgegeben, dass die Junge Alternative bundesweit als gesichert rechtsextremistische Bestrebung beobachtet werde. Zuvor war sie als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft worden.
Die Bundesbehörde hatte die bundesweite Hochstufung nach AfD-Angaben vom Juni wegen eines Gerichtsverfahrens vorläufig allerdings wieder zurückgenommen. Die Junge Alternative gilt bereits in mehreren Bundesländern als gesichert rechtsextremistische Bewegung.
Das Brandenburger Innenministerium hatte im April mitgeteilt, dass in Brandenburg noch zwei Klageverfahren der AfD anhängig seien, aber ausgehend von der Entscheidung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) nichtsdestotrotz eine Neubewertung geprüft werde.
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Brandenburg: AfD-Landesverband seit 2020 "rechtsextremistischer Verdachtsfall"

Seit dem vergangenen Oktober ist der AfD-Bundestagsabgeordnete Hannes Gnauck aus der Uckermark neuer Bundesvorsitzender der AfD-Jugendorganisation. Er und andere JA-Mitglieder pflegen Kontakte zum Institut für Staatspolitik in Sachsen-Anhalt, das beim BfV ebenfalls als gesichert rechtsextremistische Bestrebung gilt.
Im vergangenen Jahr galten nach Einschätzung der Behörde in der AfD 730 Menschen als Rechtsextremisten, bei der Jungen Alternative 90.

Verfassungsschutz: Islamisches Zentrum "gesichert extremistisch"

Der Brandenburger Verfassungsschutz stufte außerdem den im Landkreis Oder-Spree angesiedelten Verein Islamisches Zentrum Fürstenwalde al-Salam und eine von ihm betriebene Moschee als gesichert extremistische Bestrebung ein.
Stübgen erklärte, der Verein sei der islamistisch-terroristischen Hamas sowie der Muslimbruderschaft zuzuordnen. "Der Verein agiert gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, verbreitet antisemitische Narrative und negiert das Existenzrecht Israels - das dürfen wir nicht hinnehmen."
Quelle: dpa, AFP

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