: Pflegereform beschlossen: Darum geht es

Die Gesetzesreform dürfte nur wenig am grundlegenden Pflege-Problem ändern: Es treffen wenige Fachkräfte auf viele Pflegefälle. Die Politik sucht händeringend nach Lösungen.
26.05.2023 | 03:02 minDer Gesundheits-Experte der Grünen, Janosch Dahmen, sieht enorme Fortschritte im Bereich der Pflege durch die Reform von Minister Lauterbach. "Wir verbessern die Situation für pflegende Angehörige", so Dahmen.
26.05.2023 | 06:06 minKritik der Opposition: "Chance auf großen Wurf verpasst"
Pflege zu Hause:
- Das zuletzt 2017 erhöhte Pflegegeld soll zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent steigen, genauso wie die Beträge für Sachleistungen. Pflegegeld soll Pflegebedürftige unterstützen, die nicht in Einrichtungen leben. Sie können es frei nutzen, etwa für Betreuung.
- Je nach Pflegegrad sind es zwischen 316 und 901 Euro im Monat. Zu Hause gepflegt werden rund vier Millionen Menschen.
Warum Zeitarbeit eine Lösung, gleichzeitig aber auch Teil des Problems Personalmangel ist.
11.05.2023 | 05:09 minPflege im Heim:
- Anfang 2022 eingeführte Entlastungszuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner sollen zum 1. Januar 2024 erhöht werden.
- Dies soll den Eigenanteil für die reine Pflege im ersten Jahr im Heim um 15 statt bisher 5 Prozent drücken, im zweiten Jahr um 30 statt 25 Prozent, im dritten um 50 statt 45 Prozent und ab dem vierten Jahr um 75 statt 70 Prozent.
Um die eigenen Anteile der stationären Pflege zu stemmen, reicht das Ersparte älterer Menschen mit niedrigen Renten oft nicht mehr aus. Immer mehr sind auf das Sozialamt angewiesen.
30.01.2023 | 01:49 minBeiträge I:
- Zum 1. Juli soll er erhöht werden, und zwar in Kombination mit Änderungen wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Demnach muss mehr danach unterschieden werden, ob man Kinder hat oder nicht.
- Alles in allem soll der Beitrag für Kinderlose damit auf 4 Prozent steigen und für Beitragszahler mit einem Kind auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Arbeitgeberanteil soll von 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent heraufgesetzt werden.
Beiträge II:
- Ab zwei Kindern müsste damit - bezogen auf den Arbeitnehmeranteil von derzeit 1,525 Prozent - weniger gezahlt werden als heute.
- Bei zwei Kindern soll der Arbeitnehmeranteil künftig 1,45 Prozent betragen, bei drei Kindern 1,2 Prozent, bei vier Kindern 0,95 Prozent und bei fünf und mehr Kindern 0,7 Prozent.
- Ist ein Kind älter als 25 Jahre, entfällt "sein" Abschlag.
- Sind alle Kinder aus der Erziehungszeit, gilt dauerhaft der Ein-Kind-Beitrag, auch wenn man in Rente ist.
Tausende Beschäftige fehlen in der Pflege. Auszubildende Frederike Fischer will der vermeintlichen Unattraktivität des Berufes entgegenwirken und zu mehr Miteinander motivieren.
15.02.2023 | 07:09 minJahresbudget:
- Darin sollen Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gebündelt werden - also, dass die Pflege gesichert ist, wenn Angehörige es nicht machen können.
- Ab 1. Juli 2025 sollen so jährlich 3.539 Euro nutzbar sein.
- Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 soll das Budget schon ab 1. Januar 2024 mit 3.386 Euro zur Verfügung stehen und bis Juli 2025 dann ebenfalls auf 3.539 Euro anwachsen.