: AfD-Jugend: Was aus der Einstufung folgt

von Ann-Kathrin Jeske
06.02.2024 | 19:59 Uhr
Die Jugendorganisation der AfD darf als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden. Was der Verfassungsschutz jetzt tun kann. 

Die Jugendorganisation der AfD, die Junge Alternative, darf vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft werden. So entschied das Verwaltungsgericht in Köln.

06.02.2024 | 01:39 min
Die Entscheidung ist vorläufig, aber klar: Die Nachwuchsorganisation der AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden, so das Verwaltungsgericht Köln.
Der Grund: Die Junge Alternative bezeichne Einwanderer allgemein als "Schmarotzer" und "kriminell". Zentrale politische Vorstellung der Organisation sei die Idee, "ethnisch Fremde" vom deutschen Volk auszuschließen. Beides verstößt aus Sicht des Gerichts klar gegen die Menschenwürde, die solche pauschalen Urteile über Migranten nicht zulässt, sondern Menschen garantiert als Individuum mit eigenen Rechten ausgestattet zu sein.

Verfassungsrechtler: "Klingt fast schon so wie bei der NPD"

"Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist sehr umfassend und sie fällt sehr eindeutig aus. Das Gericht hat festgestellt, dass die Junge Alternative einen ethnisch homogenen Volksbegriff vertritt und gegen die Demokratie agitiert. Das klingt fast schon so wie bei der NPD", ordnet der Verfassungsrechtler Markus Ogorek von der Universität Köln ein, der sich auf das Recht der Nachrichtendienste spezialisiert hat.

Immer mehr Unternehmen in Deutschland beziehen Stellung gegen Rechtsextremismus. Spätestens seit AfD-Chefin Weidel sich für einen Austritt Deutschlands aus der EU ausgesprochen hat.

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Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf deshalb alles an Mitteln ausschöpfen, um die Junge Alternative zu überwachen. Das Amt kann beispielsweise V-Leute in die AfD-Nachwuchsorganisation einschleusen, die Telefone von Anhängern abhören und Mitglieder langfristig beobachten.

Überwachung der JA weiterhin möglich

Der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gegen die Junge Alternative ist allerdings nicht neu, sondern schon seit 2019 möglich. Damals hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Junge Alternative als sogenannten Verdachtsfall eingestuft. Seitdem darf die Organisation überwacht werden.
Die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch stellt nun die höchstmögliche Gefahrenstufe dar, die das Bundesamt für Verfassungsschutz kennt. Mehr Befugnisse gehen mit dieser höchsten Stufe allerdings nicht einher. Für die praktische Arbeit des Verfassungsschutzes ändert sich somit wenig, weil die Organisation auch als Verdachtsfall schon umfassend überwacht werden durfte.

Was ein extremistischer Verdachtsfall ist.

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Dennoch werde die Beobachtung künftig etwas leichter, erklärt der Experte für Nachrichtendienste Ogorek:
Bei bestimmten grundrechtsintensiven Eingriffen, zum Beispiel bei V-Leuten, wird es künftig einfacher werden den Einsatz zu rechtfertigen.
Verfassungsrechtler Markus Ogorek
Rückenwind bekommt das Bundesamt für Verfassungsschutz also vor allem für die eigene Argumentation, wenn es belegen muss, warum eine besonders starke Überwachung notwendig ist.

Man müsse die AfD in Zukunft stärker "inhaltlich stellen", so CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Was bedeuten letztendlich die Ziele der AfD? - "Das müssen wir deutlich machen."

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Entscheidung noch nicht rechtskräftig
Die Junge Alternative selbst war für eine Stellungnahme gegenüber dem ZDF heute nicht bereit. Auf ihrer Internet teilte sie mit, die Entscheidung komme für sie nicht überraschend.
Rechtlich könnte die Organisation gegen die Einstufung vorgehen, indem sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster einlegt. Man werde juristische Schritte prüfen, so die AfD-Nachwuchsorganisation auf Ihrer Website.

Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht in NRW lehnte den Antrag ab.

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Der Verfassungsrechtler Ogorek schätzt die Chancen dazu eher gering ein: "Ich persönlich glaube nicht, dass die Junge Alternative mit einer Beschwerde erfolgreich sein wird, denn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist äußerst umfassend und gut begründet."

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