: Amt: Wahl von AfD-Bürgermeister ungültig
12.04.2024 | 16:27 Uhr
Rolf Weigand von der AfD hatte die Wahl in Großschirma klar gewonnen. Wegen des Fehlens der eigenhändigen Unterschrift unter seinem Wahlvorschlag wurde nun eine Neuwahl angeordnet.Die Bürgermeisterwahl im sächsischen Großschirma, bei der sich der Politiker Rolf Weigand von der AfD durchgesetzt hatte, ist für ungültig erklärt worden. Die Kommunalaufsicht sei nach eingehender Prüfung der von der Stadt vorgelegten Wahlunterlagen zu dem Prüfungsergebnis gelangt, die Bürgermeisterwahl zu beanstanden und aufzuheben, teilte das Landratsamt Mittelsachsen mit.
Als erheblich für das Ergebnis wurde das Fehlen der "eigenhändigen Unterschrift" unter dem Wahlvorschlag Weigands eingestuft. Dieser hätte also erst gar nicht zugelassen werden dürfen zu der Wahl. Eine Neuwahl wurde angeordnet.
Wahl nach Suizid des Amtsinhabers
Der 39-jährige Weigand hatte sich bei der Wahl am 3. März gleich im ersten Wahlgang gegen zwei Mitbewerber durchgesetzt. Er hatte 59,4 Prozent der Stimmen erhalten. Die Wahl in der 5.500-Einwohner-Kleinstadt in Sachsen war nach dem Suizid des langjährigen Amtsinhabers Volkmar Schreiter im vorigen Herbst nötig geworden.
Die AfD wird als rechts-extremistischer Verdachtsfall geführt, die Landesverbände in Sachsen und Thüringen sind sogar als gesichert rechts-extremistisch eingestuft.
26.02.2024 | 01:59 minOhne eigenhändige Unterschrift hätte der Gemeindewahlausschuss den Wahlvorschlag nicht zulassen dürfen, hieß es in der Erklärung des Landratsamtes.
AfD kann Entscheidung anfechten
Gegen den Wahlprüfungsentscheid könne Klage beim Verwaltungsgericht Chemnitz erhoben werden. Die anderen Verstöße wurden dagegen für das Ergebnis als unerheblich eingestuft.
Wir werden die Sache juristisch anschauen und überprüfen und danach entscheiden, ob und wie wir damit umgehen.
Rolf Weigand selbst war zunächst für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
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