: Bundestag verlängert Energiepreisbremsen

17.11.2023 | 03:09 Uhr
Die Energiepreisbremse soll Verbraucher entlasten: Am Donnerstagabend beschloss der Bundestag die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bis zum 31. März 2024 zu verlängern.

Die staatlichen Energiepreisbremsen für Strom und Gas bleiben erst einmal weiter in Kraft. Der Bundestag hat eine Verlängerung bis Ende März 2024 beschlossen.

17.11.2023 | 00:26 min
Die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen bleiben über den Jahreswechsel hinaus erhalten. Der Bundestag beschloss am späten Donnerstagabend, die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 zu verlängern.
Der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung bis Ende April erteilten die Abgeordneten allerdings eine Absage. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben zustimmen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es zur Begründung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Energiepreisbremse soll bis zum 31. März verlängert werden. Durch falsche Berechnungen oder Jahresverbrauchsprognosen wurde diese jedoch oft nicht an Verbraucher weitergegeben.

18.10.2023 | 08:08 min

Preisbremse soll Verbraucher entlasten

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden.

Wie funktioniert der Energiedeckel?

Der Strompreis wird auf 40 Cent je Kilowattstunde, der Gaspreis auf 12 Cent je kWh gedeckelt. Die Deckel gelten für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der vertraglich vereinbarte Tarif gezahlt werden.

Beispiel für einen Zwei-Personen-Haushalt

Verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt bisher 2500 kWh pro Jahr, sind 80 Prozent davon der persönliche Verbrauch von 2000kWh. Dieser Grundverbrauch darf maximal 40 Cent pro kWh kosten (2000 kWh x 40 Cent = 800 Euro/Jahr). Für jede weitere Kilowattstunde gilt der mit dem Energielieferanten vertraglich vereinbarte Preis. Angenommen, die Preise liegen bei 50 Cent/kWh, und es werden weiterhin 2500 kWh pro Jahr verbraucht, sind für die zusätzlichen 500 kWh weiter 250 Euro (50 Cent x 500 kWh) fällig. Insgesamt käme der Zwei-Personen-Haushalt bei gleichbleibendem Verbrauch auf Gesamtkosten von 1050 Euro – das ergibt einen monatlichen Abschlag von 87,50 Euro.
Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden.
Die Preise werden dabei für einen Großteil des Verbrauchs von Privathaushalten gedeckelt - für Strom bei 40 Cent und für Gas bei 12 Cent je Kilowattstunde.
Quelle: dpa

Themen

Mehr zur Energiepreisbremse