: Faeser will mehr Aufklärung zu Geldquellen

09.02.2024 | 13:44 Uhr
Woher kommt das Geld von Extremisten? Dazu soll es bessere Aufklärung geben. Deshalb bereitet das Bundesinnenministerium wohl ein neues Gesetzesvorhaben vor.
Nancy Faeser und ihr Ministerium planen wohl ein neues Gesetz zu den Geldströmen von Extremisten.Quelle: dpa
Um Verbindungen im Rechtsextremismus in Zukunft besser aufklären zu können, sollen Nachforschungen zu Finanzströmen extremistischer Gruppierungen vereinfacht werden.
Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben, das in solchen Fällen die Hürden für Auskunftsersuchen des Verfassungsschutzes zu Konten und Finanztransaktionen senken würde, wird derzeit im Bundesinnenministerium vorbereitet, verlautete am Freitag aus dem Ministerium.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe als Reaktion auf das Potsdamer Treffen Treffen erklärt, "dass die persönlichen und finanziellen Verbindungen in rechtsextremen Netzwerken stärker ausgeleuchtet werden müssen", hieß es aus ihrem Ministerium.

"Wir sehen, dass am rechten Rand ausgegrenzt wird. Das ist grob verfassungswidrig", so Bundesinnenministerin Nancy Faeser, SPD. "Wir wollen eine offene und tolerante Gesellschaft."

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Gefährdungspotenzial soll in Zukunft ausschlaggebend sein

Doch dafür fehlten laut Faeser derzeit rechtliche Möglichkeiten, "weil bislang ist das einzig und allein an den Gewaltbegriff gekoppelt. Das wollen wir verändern", sagte sie gegenüber dem ZDF.
Wir wollen quasi schon beim Gefährdungspotenzial ansetzen.
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin
Bislang sind Nachforschungen des Verfassungsschutzes zu Finanzaktivitäten von Extremisten nur dann möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa "zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung" aufgestachelt wird.

Bisherige Möglichkeiten des Verfassungsschutzes gegen Extremisten

Bislang sind Nachforschungen des Verfassungsschutzes zu Finanzaktivitäten von Extremisten nur dann möglich, wenn einer Gruppierung ein Gewaltbezug nachgewiesen werden kann oder etwa "zu Hass oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung" aufgestachelt wird.

Quelle: dpa

Künftig soll hier zusätzlich das Gefährdungspotenzial mit Bezug auf die freiheitliche demokratische Grundordnung ausschlaggebend sein. Dafür brauche es eine Gesetzesänderung, die nun vorgenommen werden solle, sagte Faeser dem ZDF. "Wir werden nächste Woche konkret vorschlagen, was für eine Gesetzesänderung es dafür braucht."
Faeser greife damit den Ansatz des Bundesverfassungsgerichts auf, wonach es für Überwachungsbefugnisse auf das Gefährdungspotenzial ankomme, verlautete aus ihrem Ministerium. Zur Erklärung hieß es: "Dieses bestimmt sich nach Kriterien, die neben Verhetzung und Militanz weitere Faktoren wie Aktionspotenzial und gesellschaftliche Einflussnahme einschließen."

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Faeser: Konten könnten auch stillgelegt werden

Auch wenn es bei dem Vorhaben erst einmal um die Aufklärung durch den Nachrichtendienst geht, könnten solche Erkenntnisse in bestimmten Fällen auch dazu führen, dass diese Finanzierungsströme, falls strafrechtlich relevante Vorgänge auftauchen, unterbrochen werden. Außerdem könnte eine Aufdeckung finanzieller Verbindungen im Einzelfall auch zu einer Neubewertung einer bestimmten Gruppierung führen.
Wenn wir Anhaltspunkte dafür haben, dass mit solchen Geldern illegale Dinge finanziert werden oder Dinge finanziert werden, um die demokratische Grundordnung zu unterbinden, dann können wir auch Konten stilllegen.
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

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Das neue Gesetzesvorhaben könnte auch Auswirkungen auf die AfD haben, erklärt Faeser. Dabei gehe es um eine rechtsextreme Verbindung, insbesondere zur neuen Rechten.
Wenn wir nachweisen können, dass die AfD Verbindung in diese rechtsextremen Netzwerke der sogenannten neuen Rechten hat, dann hätte das auch Auswirkungen auf die AfD.
Nancy Faeser, Bundesinnenministerin

Auskunft soll schnell und unbürokratisch gegeben werden

Damit der Verfassungsschutz schneller an Auskünfte zu Finanztransaktionen gelangt, sollten die Verfahren zudem nach Auffassung des Bundesinnenministeriums in Zukunft relativ schnell und unbürokratisch ablaufen.
Für die simple Auskunft, wo jemand ein Girokonto hat, die gleiche aufwendige Genehmigungspraxis vorzuschreiben, die für eine Telekommunikationsüberwachung erforderlich ist, wäre aus Sicht des Ministeriums unangemessen.
Ziel der gesetzlichen Erweiterung der Finanzermittlungen sei es auch, "dass sich niemand, der an rechtsextreme Organisationen spendet oder sie in anderer Form finanziell unterstützt, darauf verlassen kann, hierbei unentdeckt zu bleiben".
Quelle: dpa, ZDF

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