: Schärfere Regeln für Sicherheit an Flughäfen

17.07.2024 | 16:45 Uhr
Künftig sollen höhere Strafen für das Eindringen auf Flughafengelände gelten. Das hat die Bundesregierung beschlossen, um Aktivisten und andere Störer fernzuhalten.
Wer sich unerlaubt Zugang zu Flughafengelände verschafft, dem soll künftig Gefängnis drohen. (Symbolfoto)Quelle: dpa
Das Bundeskabinett hat eine Verschärfung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen, um radikale Klimaschützer und andere Störer von gefährlichen Aktionen auf Flughäfen abzuhalten.
"Wer auf Flughafengelände eindringt, sich auf Rollbahnen festklebt und so den Flugverkehr massiv behindert, riskiert nicht nur sein eigenes Leben", erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). "Solche Vorfälle blockieren außerdem oftmals zehntausende Reisende und verursachen einen hohen wirtschaftlichen Schaden."

Aktivisten der "Letzten Generation" hatten sich vor einem Jahr Zugang zu den Rollfeldern der Flughäfen Hamburg und Düsseldorf verschafft und sich festgeklebt. Danach lief der Flugverkehr nur mit Verzögerungen wieder an.

13.07.2023 | 01:44 min
Die Gesetzesvorlage wurde demnach eng mit Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) abgestimmt. Dieser sagte:
Ich setze darauf, dass diese Gesetzesverschärfung Aktivisten abschreckt und Störungen in der aktuellen Hauptreisezeit ausbleiben.
Volker Wissing, Verkehrsminister (FDP)

Gesetzesreform: Strafe für "vorsätzliches Eindringen"

Kern der geplanten Reform, über die noch der Bundestag entscheiden muss, ist die Schaffung einer neuen Vorschrift, die das "vorsätzliche, unberechtigte Eindringen" unter anderem auf das Rollfeld sowie die Start- und Landebahnen unter Strafe stellt - und zwar dann, wenn dadurch die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs beeinträchtigt wird.
Wer etwa einen Zaun durchschneidet und dann eine Startbahn blockiert, dem soll künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Auch der Versuch soll strafbar sein. Bisher wurde in solchen Fällen lediglich eine Geldbuße fällig.

Im Mai dieses Jahres legten mehrere Aktivisten der "Letzten Generation" den Münchner Flughafen lahm.

18.05.2024 | 00:18 min

Bei Eindringen mit Waffe: Bis zu fünf Jahre Haft

Wenn jemand eine Waffe oder giftige Stoffe bei sich führt oder wenn es darum geht, eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, soll das vorsätzliche, unberechtigte Eindringen in den Teil des Flughafens, den die Fachleute "Luftseite" nennen, künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden.
Unerlaubte Aktionen von Klimaschutzaktivisten wie etwa durch die "Letzte Generation" hatte es unter anderem auf den Flughäfen München und Berlin-Brandenburg gegeben.

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Quelle: ZDF
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Quelle: dpa, Reuters

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