Deutscher Bundestag
Der Bundestag ist das einzige vom Volk direkt gewählte oberste Bundesorgan. Im Grundgesetz ist in Artikel 38 geregelt: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Die wichtigste Aufgabe des Deutschen Bundestages besteht darin, Gesetze zu verabschieden. Er wählt aber auch den Kanzler, kontrolliert die Regierung und entscheidet über bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Die wichtigste Aufgabe des Deutschen Bundestages besteht darin, Gesetze zu verabschieden. Er wählt aber auch den Kanzler, kontrolliert die Regierung und entscheidet über bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr.
Aktuelle Nachrichten zum Bundestag
Parteien im Bundestag
Die Bundesregierung
Deutscher Bundestag bei Phoenix
Bundestagspräsidenten heute und gestern
Wahlrechtsreform des Bundestages
Bundestag für Kinder erklärt
Konstruktives Misstrauensvotum im Bundestag
Mit dem konstruktiven Misstrauensvotum kann der Bundestag auch während der Legislaturperiode ohne seine eigene Neuwahl als Parlament den Kanzler oder die Kanzlerin entlassen. Das geht aber nur, wenn er gleichzeitig einen neuen Kanzler oder eine neue Kanzlerin wählt. Das geschah bisher einmal: 1982 kam Helmut Kohl (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) ins Amt und löste Schmidt damit als Kanzler ab. 1972 scheiterte Rainer Barzel (CDU) mit einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Kanzler Willy Brandt (SPD), der daher als Kanzler im Amt blieb.
Holocaust-Gedenken im Bundestag
Offenbar Angriff auf Bundestag vereitelt
Die Bundeswehr - eine Parlamentsarmee
Am 12. Juli 1994 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass auch bewaffnete Auslandseinsätze der Bundeswehr außerhalb des Nato-Gebiets verfassungskonform sind. Für jeden dieser Einsätze verlangt Karlsruhe aber zwingend die Zustimmung des Bundestages - im Normalfall vor dem Einsatz.