: Lauterbach plant Herz-Checks ab 2025

17.06.2024 | 09:37 Uhr
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat ein "Gesundes-Herz-Gesetz" auf den Weg gebracht. Checks sollen Erkrankungen vorbeugen.
Will Herz-Kreislauferkrankungen vorbeuden: Bundesgesundheitsminister Karl LauterbachQuelle: dpa
Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen sich künftig regelmäßig Untersuchungen des Herzens unterziehen, um etwa Fettstoffwechsel-Störungen zu erkennen und vorzubeugen. Das sieht ein "Gesundes-Herz-Gesetz" von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) vor.
Der Referentenentwurf ging laut Ministeriumskreisen am Freitag in die Ressortabstimmung. Angepeilt ist ein Inkrafttreten im dritten Quartal 2025. Der Entwurf liegt auch ZDFheute vor.

Das sogenannte Herzpflaster soll die Lebensqualität von Patienten mit Herzmuskelschwäche verbessern.

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Lauterbachs Herz-Gesetz: Checks für Kinder und Erwachsene

Der Gesetzentwurf sieht Herz-Checks für Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren vor. Untersuchungen soll es auch bereits im Kindes- und Jugendalter geben, etwa um herauszufinden, ob erbliche Gründe für Fettstoffwechsel-Störungen vorliegen.
Auch Medikamente zur Rauchentwöhnung und zum Senken des Cholesterinspiegels sollen öfter verschrieben werden können.

Ernährungsberaterin Brigitte Bäuerlein stellt ein Rezept für einen Haferdrink vor, der den Cholesterinwert senken kann.

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Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe erwartet

Finanziert werden sollen die neuen Vorsorge-Leistungen von den Krankenkassen. Herz-Checks sollen auch von Apotheken durchgeführt werden können.
Das Ministerium verweist darauf, dass laut Statistischem Bundesamt im Jahr 2020 Krankheiten des Kreislaufsystems Kosten von 56,7 Milliarden Euro verursachten.
Durch Früherkennung und frühzeitige ambulante Therapien erhofft sich das Ministerium im ersten und zweiten Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes Einsparungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung von rund 140 Millionen Euro pro Jahr, wie es in Ministeriumskreisen hieß. Vier Jahre nach Inkrafttreten seien 510 Millionen Euro pro Jahr an Einsparungen möglich.

Hausärzte bleiben erster Ansprechpartner - das sieht ein Gesetzentwurf zur Reform der Gesundheitsversorgung vor, der vom Kabinett verabschiedet wurde.

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Ministerium: Defizite bei Prävention und Früherkennung

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind die führende Todesursache in Deutschland und verursachen nach Angaben des Robert-Koch-Instituts etwa 40 Prozent aller Sterbefälle, rund 350.000 pro Jahr. Das Ministerium begründet die Notwendigkeit des Gesetzes unter anderem mit der im Vergleich zu anderen westeuropäischen Ländern geringeren Lebenserwartung und zugleich einem Defizit bei Prävention und Früherkennung.
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Quelle: dpa

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