: Das soll sich beim Namensrecht ändern

23.08.2023 | 19:12 Uhr
Die Regelungen für Namensänderungen sind in Deutschland aktuell noch sehr strikt. Wenn es nach der Ampel-Koalition geht, soll sich das aber bald ändern. Was ist geplant?
Die Reformpläne sollen etwa Paaren helfen, leichter zum Doppelnamen zu kommen - auch ohne Bindestrich.Quelle: dpa
Das starre deutsche Namensrecht soll nach dem Willen der Bundesregierung flexibler werden. So sollen Paare und deren Kinder mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens erhalten, wie das Kabinett beschloss. Künftig sollen etwa beide Ehepartner einen Doppelnamen führen können.

Buschmann: Namensrecht an gesellschaftliche Wirklichkeit anpassen

"Das deutsche Namensrecht ist offen gestanden mit der gesellschaftlichen Wirklichkeit in diesem Land nicht mehr kompatibel", sagte Justizminister Marco Buschmann (FDP).
Es gibt viele Paare, die sich ein gleichberechtigtes Zusammenleben wünschen, das auch zum Ausdruck bringen wollen, beispielsweise echte Doppelnamen führen wollen. Das machen wir möglich.
Marco Buschmann, Justizminister
Die Neuerungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Mai 2025 in Kraft treten, damit die Standesämter genug Zeit zur Umstellung haben. Was übrigens nicht geplant ist: Eine Verschmelzung von Namen, bei der etwa "Müller" und "Özcan" zu "Mülcan" oder "Özler" würden.

Mehr Möglichkeiten für Doppelnamen, aber keine endlosen Namensketten

Wenn Frau Müller und Herr Özcan heiraten, sollen künftig beide einen Doppelnamen führen können - und zwar egal in welcher Reihenfolge und ob mit oder ohne Bindestrich. Auch wenn einer von beiden ursprünglich einen anderen Geburtsnamen hatte - also etwa Frau Müller vor ihrer ersten Heirat Schmidt hieß - kann dieser Teil des neuen Doppelnamens werden. Auch Bestandteile schon geführter Doppelnamen können Teil des neuen Doppelnamens werden.
So oder so gilt aber: Endlose Namensketten soll es weiterhin nicht geben, bei zwei Namen ist Schluss. Wer schon einen Dreifachnamen wie Müller-Meier-Özcan hat, darf ihn allerdings behalten. Beide Partner sollen auch keine unterschiedlichen Doppelnamen führen dürfen.

Auch Kinder können künftig Doppelnamen bekommen

Kinder von Eheleuten sollen den gemeinsamen Doppelnamen nach der Geburt ebenfalls erhalten. Kinder sollen übrigens auch dann einen Doppelnamen bekommen können, wenn ihre Eltern keinen führen und unabhängig davon, ob diese verheiratet sind.
Gemeinsame Ehenamen bleiben aber verheirateten Paaren oder Menschen in eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Bisher war all das nicht möglich. Nach geltendem Recht kann nur ein Ehepartner einen Doppelnamen führen, Kinder können in der Regel keinen erhalten.

Familie heißt heute nicht mehr unbedingt: Vater, Mutter, Kind. Sogenannte Regenbogenfamilien leben immer offener ein alternatives Konzept von Familie.

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Änderung des Geburtsnamens als Volljähriger

Erwachsene, die ihren Namen ändern wollen, sollen das in Zukunft einmalig leichter tun können - vorausgesetzt, sie nutzen dabei Namen ihrer Eltern. Bisher braucht man dafür einen wichtigen Grund. Sie können dabei künftig vom Namen des einen Elternteils zu dem des anderen wechseln oder einen Doppelnamen aus den Namen beider annehmen. Genauso sollen Menschen, die als Kind einen Doppelnamen erhalten haben, diesen auf nur einen seiner Bestandteile verkürzen.

Erleichterte Namensänderung für Stief- und Scheidungskinder

Kinder sollen ihren Nachnamen im Falle einer Trennung der Eltern leichter ändern können. So sollen Stiefkinder, die den Namen eines Stiefelternteils erhalten haben, die Namensänderung leichter rückgängig machen können, wenn ihr leibliches Elternteil sich hat scheiden lassen oder wenn das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt.
Wenn Vater oder Mutter den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, soll ein Kind, das bei diesem Elternteil lebt, unkompliziert den gleichen Nachnamen erhalten können. Bei Kindern über fünf Jahren soll das deren Einwilligung voraussetzen, grundsätzlich soll es auch keine Änderung gegen den Willen des anderen Elternteils geben können.

Knapp ein Viertel aller Eltern in Deutschland trennen sich - jedes Jahr sind davon etwa 200.000 Minderjährige betroffen.

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Nicht alle Namensänderungen sind erfasst

Bei der Reform geht es nur um Namensänderungen mit familiärem Bezug, die im bürgerlichen Recht geregelt sind, also Fragen, die sich durch Heirat, Scheidung, Geburt oder Adoption ergeben. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, bei dem Menschen ihre Namen mit dem Geschlechtseintrag ändern lassen können, betrifft hingegen öffentliches Recht.
Die neuen Regelungen sollen für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gelten und für Ausländer, wenn ein Ehegatte oder Elternteil von ihnen in Deutschland lebt.

Expertin: In meisten Fällen nimmt die Frau den Namen des Mannes an

In einer heterosexuellen Ehe nehme nach ihren Forschungen in 71,9 Prozent der Fälle die Frau den Namen des Mannes an, sagte die Sprachforscherin Anne Rosar in einem Interview mit der "Zeit".
Nur 16,2 Prozent der Paare entschieden sich für getrennte Ehenamen, 6,2 Prozent für einen Begleitnamen mit Doppelstrich und nur 5,7 Prozent der Männer nähmen den Namen ihrer Frau an.
Quelle: dpa, von Martina Herzog

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