: Dreyer: Spahn-Vorschlag "rücksichtslos"

29.05.2023 | 10:06 Uhr
Angesichts des Fachkräftemangels bringt die CDU das Aus der ungekürzten Rente mit 63 Jahren ins Spiel. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Dreyer lehnt diese Forderung ab.
Malu Dreyer (SPD), Ministerpräsidentin von Rheinland-PfalzQuelle: dpa
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat die Forderungen von CDU-Fraktionsvize Jens Spahn nach einer Abschaffung der Rente mit 63 als "ungerecht und rücksichtslos" kritisiert. Das erklärte sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur am Pfingstmontag:
Es geht dabei um Menschen, die 45 Jahre gearbeitet und in die Rentenkasse eingezahlt haben.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz (SPD)
"Menschen, die meist seit sie 14 Jahre alt sind, malochen", ergänzte die SPD-Politikerin. Dreyer betonte: "Herr Spahn kann sich das vielleicht gar nicht vorstellen. Es geht um Dachdecker, Verkäufer, Pflegekräfte, Arbeiter und Arbeiterinnen, die ihr ganzes Berufsleben lang hart gearbeitet und viel zum Wohlstand unseres Landes beigetragen haben."

Dreyer: Demografie bei Rente bereits berücksichtigt

Die Abschaffung der Rente mit 63 träfe Menschen hart, die ihr ganzes Leben lang und oft mit vollem körperlichen Einsatz hart gearbeitet haben. "Es ist für mich ein Zeichen des Respekts, dass sie nach dieser langen Zeit ohne Abschläge in Rente gehen können", betonte Dreyer.
Deshalb empfinde ich es als rücksichtlos, dass Herr Spahn diejenigen, die nach einem langen Berufsleben mit 63 nicht mehr können, auf die Erwerbsminderungsrente verweisen will.
Malu Dreyer, Ministerpräsidentin Rheinland-Pfalz (SPD)
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Der demografische Wandel werde dabei berücksichtigt, indem mit dem Renteneintrittsalter auch das Eintrittsalter für die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte schrittweise angehoben werde.

Spahn: Zwei Millionen verrentete Fachkräfte fehlen

Spahn hatte der "Bild am Sonntag" gesagt:
Die Rente mit 63 kostet Wohlstand, belastet künftige Generationen und setzt die falschen Anreize.
Jens Spahn, Fraktionsvize (CDU)
"Sie sollte sofort abgeschafft und durch eine bessere Erwerbsminderungsrente ersetzt werden", so Spahn weiter. Zwei Millionen Fachkräfte, die früher in Rente gegangen seien, fehlten nun "bitterlich". Bei SPD, Grünen und Linke stieß die Forderung umgehend auf Widerspruch.
Voraussetzungen für die einzelnen Rentenarten:

Regelaltersrenten ...

... können beantragt werden, wenn die jeweils gültige Altersgrenze erreicht worden ist und die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt ist. Die Regelaltersgrenze steigt seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre: Für den Geburtsjahrgang 1947 (also im Jahr 2012) liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren und einem Monat, für jeden weiteren Jahrgang bis zum Geburtsjahr 1958 kommt ein Monat dazu. Für spätere Jahrgänge steigt das Renteneintrittsalter um jeweils zwei Monate. Ab Jahrgang 1964 (bzw. ab 2031) gilt die Altersgrenze von 67 Jahren.

Altersrenten für langjährig Versicherte ...

... werden geleistet, wenn Versicherte das 63. Lebensjahr vollendet und eine 35 Jahren in die Rentenkasse eingezahl haben. Sie können ab Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen werden; bei einem vorzeitigen Renteneintritt fallen jedoch Abschläge an. Die Zahl der Abschlagsmonate richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Regelaltersgrenze bzw. nach dem Geburtsjahrgang. Da die Regelaltersgrenze angehoben wird, erhöhen sich die Abschläge auf bis zu 14,4 %. Die ersten Versicherten, für die der Rentenabschlag von bisher maximal 7,2 Prozent schrittweise steigt, sind im Jahr 1949 geboren.

Altersrenten für besonders langjährig Versicherte ...

... sind 2012 eingeführt worden. Sie können mit Vollendung des 65. Lebensjahres ohne Abschläge in Anspruch genommen werden. Erforderlich sind hier 45 Pflichtbeitragsjahre. Dazu zählen vor allem auch Pflichtbeiträge aus Kindererziehung, nicht erwerbsmäßiger Pflege, Krankengeldbezug sowie Wehr- und Zivildienst. Nicht berücksichtigt werden Pflichtbeiträge, die wegen des Bezugs von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe gezahlt wurden.

Altersrenten für schwerbehinderte Menschen ...

... werden Versicherten gewährt, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als schwerbehindert anerkannt sind und eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Renten, die vor Vollendung des 63. Lebensjahres bezogen werden, werden durch Abschläge gemindert. Sie betragen 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Im Gefolge der Anhebung der Regelaltersgrenze wird auch die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen ab 2012 stufenweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr angehoben. In der Endstufe dieses Prozesses, die im Jahr 2024 erreicht ist, müssen dann Abschläge hingenommen werden, wenn die Rente vor dem 65. Lebensjahr bezogen wird. Die maximale Abschlagshöhe bleibt aber auf drei Jahre bzw. 10,8 Prozent begrenzt.

Quelle: www.sozialpolitik-aktuell.de

Ab Jahrgang 1964 abschlagsfreie Rente erst mit 65

Die Regelung war 2014 von der damaligen schwarz-roten Bundesregierung eingeführt worden und zielt auf "besonders langjährig Versicherte", die mindestens 45 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Vor 1953 Geborene konnten ohne Abschläge mit 63 in Rente gehen.
Für Jüngere, die bis 1963 geboren wurden, steigt diese Altersgrenze schrittweise an. Vom Geburtsjahrgang 1964 an liegt sie dann wieder bei 65 Jahren, wie es in generellen Informationen der Deutschen Rentenversicherung heißt.
Quelle: dpa

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