: Grundsteuerreform: Lohnt sich der Einspruch?
Seit einiger Zeit verschicken die Finanzämter die Antwortbescheide zur Grundsteuererklärung. Lohnt sich der Einspruch? Wie formuliert man diesen? Wie sinnvoll sind Musterbriefe?
11.07.2023 | 14:28 minWas steht in den Grundsteuerbescheiden?
Das ist erstmal der Wert des Grundstückes, auf den wird dann eine Messzahl berechnet. Das ist dann der zweite Bescheid, der in der Regel ergeht, das ist der Grundsteuermessbetrag.
Wenn alle Unterlagen vorliegen, "dann sollte man das in 30 Minuten geschafft haben", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zur Abgabe der Grundsteuererklärung.
12.01.2023 | 06:04 minWie lässt sich prüfen, ob alles stimmt?
Man sollte vor allen Dingen schauen, stimmt die Grundfläche, stimmt die Wohnfläche, stimmt der Bodenrichtwert.
Wie lange hat man für den Einspruch Zeit?
Also man hat nicht unendlich viel Zeit, einen Monat.
Die Grundsteuer: Wichtige Einnahmequelle
Woraus setzt sich die Grundsteuer zusammen?
Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.
Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken und Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.
Und im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, dann hat man die Grundsteuer ermittelt.
Ein Beispiel: Als Einheitswert legt das Finanzamt für eine Wohnimmobilie 50.000 Euro fest. Hier ist die Steuermesszahl 3,5 angesetzt. 50.000 x 3,5 Promille = 175. Der Steuermessbetrag von 175 wird mit dem Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel 3 Prozent, multipliziert. Die Grundsteuer beträgt also 525 Euro.
Quelle: dpa
Was sollte man tun, wenn man noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat?
An diese Frist sollte man sich jetzt auch zwingend halten. Es ist eine gesetzliche Frist, die Erklärung abzugeben. Da kommt niemand drum herum. Wenn man jetzt nicht abgibt, drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen und die sind in der Regel höher, als die tatsächlichen Bewertungen, die man dann erhält, wenn man die Daten eingibt oder abgibt.