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: Grundsteuerreform: Lohnt sich der Einspruch?

11.07.2023 | 08:04 Uhr
Mehr als drei Millionen Wohnungs- oder Hauseigentümer haben bislang Einspruch gegen Grundsteuerbescheide eingelegt. Wann lohnt sich das und wie formuliert man ihn richtig?

Seit einiger Zeit verschicken die Finanzämter die Antwortbescheide zur Grundsteuererklärung. Lohnt sich der Einspruch? Wie formuliert man diesen? Wie sinnvoll sind Musterbriefe?

11.07.2023 | 14:28 min
Millionen Immobilieneigentümer haben im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform in den vergangenen Monaten eine Steuererklärung abgegeben und erhalten aktuell Bescheide vom Finanzamt. Darin werden neue Einheitswerte für die Liegenschaften festgelegt.
Und: etwa drei Millionen Menschen haben bislang Einspruch dagegen eingelegt. Das hat eine Umfrage des "Handelsblatts" bei den Länderfinanzministerien ergeben. Doch wann lohnt sich ein Einspruch? Und was tun, wenn man bisher noch gar keine Erklärung abgegeben hat? Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler beantwortet wichtige Fragen:

Was steht in den Grundsteuerbescheiden?

Die aktuell verschickten Bescheide dienten dazu, die Bemessungsgrundlage zu ermitteln und die Bewertung durchzuführen, erklärt Karbe-Geßler im ZDF Morgenmagazin. Für das Bundesmodell stehe der "Grundsteuerwert" in den Bescheiden, im Ländermodell nenne sich das "Äquivalenzwert".
Das ist erstmal der Wert des Grundstückes, auf den wird dann eine Messzahl berechnet. Das ist dann der zweite Bescheid, der in der Regel ergeht, das ist der Grundsteuermessbetrag.
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Die Finanzämter verschickten diesen Grundsteuermessbetrag an alle Eigentümer, um dann später die Grundsteuer wieder neu festsetzen zu können. Zahlungsaufforderungen seien darin noch nicht enthalten, die kämen von den Kommunen zum 1. Januar 2025.

Wenn alle Unterlagen vorliegen, "dann sollte man das in 30 Minuten geschafft haben", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler zur Abgabe der Grundsteuererklärung.

12.01.2023 | 06:04 min

Wie lässt sich prüfen, ob alles stimmt?

Grundsätzlich stünden hinter den Berechnungen gesetzliche Parameter. Überprüfen ließen sich diese mit den Berechnungen etwa auf Elster oder Grundsteuer für Privateigentum. Auch ein Steuerberater könne helfen, dem Berechnungen vorliegen. "Da kann man dann die Parameter überprüfen, die die Finanzverwaltung angewendet hat", sagt Karbe-Geßler.
Man sollte vor allen Dingen schauen, stimmt die Grundfläche, stimmt die Wohnfläche, stimmt der Bodenrichtwert.
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler

Wie lange hat man für den Einspruch Zeit?

Nach Zustellung des Grundsteuerbescheides habe man einen Monat Zeit, Einspruch zu erheben, betont Karbe-Geßler.
Also man hat nicht unendlich viel Zeit, einen Monat.
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Die Steuerexpertin rät, das Schreiben am besten einige Tage vor Ablauf der Frist abzuschicken, damit es auch pünktlich ankommt.

Die Grundsteuer: Wichtige Einnahmequelle

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer. Die Einnahmen aus der Grundsteuer A lagen nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 2016 bei rund 400 Millionen Euro. Die Grundsteuer B auf die rund 35 Millionen Grundstücke in Deutschland spülte etwa 13 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Woraus setzt sich die Grundsteuer zusammen?

Die sogenannte Grundsteuer B wird jährlich auf Grundstücke mit Wohnbebauung erhoben. Sie wird in drei Schritten in einem gesetzlich geregelten Verfahren ermittelt.

Zunächst wird der Einheitswert durch das Finanzamt festgelegt. Egal ob Neu- oder Altbau, immer werden diese Werte im Westen auf der Basis von 1964 und im Osten auf der Basis von 1935 ermittelt.

Im zweiten Schritt wird die Steuermesszahl bestimmt. Die liegt bei bebauten oder unbebauten Grundstücken und Immobilien (Ein/Zweifamilienhaus, Mietshaus) zwischen 2,6 und 3,5 Promille. Der Einheitswert multipliziert mit der Steuermesszahl ergibt den Steuermessbetrag.  

Und im letzten Schritt wird dieser Steuermessbetrag mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert, dann hat man die Grundsteuer ermittelt.

Ein Beispiel: Als Einheitswert legt das Finanzamt für eine Wohnimmobilie 50.000 Euro fest. Hier ist die Steuermesszahl 3,5 angesetzt. 50.000 x 3,5 Promille = 175. Der Steuermessbetrag von 175 wird mit dem Hebesatz der Gemeinde, in unserem Beispiel 3 Prozent, multipliziert. Die Grundsteuer beträgt also 525 Euro.

Quelle: dpa

Was sollte man tun, wenn man noch keine Grundsteuererklärung abgegeben hat?

Expertin Karbe-Geßler rät dazu, schnell zu handeln. Die Finanzämter erinnerten zur Zeit die säumigen Wohnungs- und Hauseigentümer an die Abgabe, weil die Frist bereits Ende Januar ausgelaufen ist.
An diese Frist sollte man sich jetzt auch zwingend halten. Es ist eine gesetzliche Frist, die Erklärung abzugeben. Da kommt niemand drum herum. Wenn man jetzt nicht abgibt, drohen Verspätungszuschläge und Schätzungen und die sind in der Regel höher, als die tatsächlichen Bewertungen, die man dann erhält, wenn man die Daten eingibt oder abgibt.
Daniela Karbe-Geßler, Bund der Steuerzahler
Einreichen kann man die Erklärung - je nach Modell, das im Bundesland angewendet wird, über Elster oder Seite Grundsteuererklärung für Privateigentum - oder in Papierform. Ein Steuerberater kann auch beauftragt werden, erklärt Karbe-Geßler.

Wie wird die neue Grundsteuer erhoben?

Ab 2025 soll die Grundsteuer neu berechnet werden. Nicht alle Länder müssen dabei gleiche Kriterien anwenden: Während die meisten das kritisierte Modell des Bundes nutzen, haben Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen und Niedersachsen eigene Berechnungsmethoden entwickelt.
Quelle: ZDF, AFP

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