: Forderungen nach Reform des Waffenrechts

11.03.2023 | 04:40 Uhr
Nach dem Amoklauf in Hamburg mehren sich Forderungen nach einer Reform des Waffenrechts. SPD und Grüne kritisieren die jetzigen Regeln und wollen Verschärfungen.
Nach dem Amoklauf von Hamburg mit acht Toten mehren sich die Forderungen nach einer Reform des Waffenrechts. Unter anderem stellte die Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, die jetzigen Regelungen teilweise in Frage.
Es sei beispielsweise "mehr als fragwürdig, warum nur Unter-25-Jährige ein amtsärztliches oder psychologisches Gutachten vorlegen müssen bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis", sagte sie dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Mihalic: alle Antragsteller sollten Gutachten vorlegen

Da Schusswaffen in den falschen Händen Menschenleben gefährden, sollten solche Gutachten alle Antragsteller - egal welchen Alters - vorlegen müssen, forderte Mihalic. Auch sollten entsprechende Eignungsüberprüfungen eigentlich in regelmäßigen Abständen wiederholt werden müssen.
"Da der mutmaßliche Amokläufer von Hamburg anscheinend eine waffenrechtliche Erlaubnis innehatte, muss nun genau geklärt werden, wie er dazu kam", forderte die Grünen-Politikerin.
Hundertprozentig können wir solche Amokläufe nicht verhindern, aber wir tun aktuell bei Weitem noch nicht alles, was möglich ist, damit Menschen wie der Amokläufer von Hamburg nicht an Schusswaffen gelangen.
Irene Mihalic, Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion

Faeser: Änderungen im Waffenrecht "notwendig"

Zuvor hatte bereits Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) auf eine Verschärfung des Waffenrechts gepocht - und zugleich eine Überprüfung des von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurfs angekündigt.
Die furchtbare Tat mit acht Toten zeige, "wie notwendig Änderungen" im Waffenrecht seien, sagte Faeser am Freitagabend in den ARD-"Tagesthemen". Der von ihr im Januar vorgelegte Gesetzentwurf für ein schärferes Waffenrecht solle nun nochmals auf mögliche "Lücken" überprüft werden. In Faesers Gesetzentwurf ist ein Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Waffen für Privatleute vorgesehen.
Die in Hamburg genutzte Tatwaffe, eine halbautomatische Pistole, würde allerdings nicht unter das Verbot fallen. Der mutmaßliche Täter war als Sportschütze registriert, er besaß die Waffe legal. Im Waffengesetz solle beim Antrag auf eine Waffenbesitzkarte künftig überprüft werden, "ob jemand psychologisch geeignet ist".

Hartmann: Klären, warum keine Anzeichen für Gefahr

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Hartmann, sagte seinerseits dem RND:
Der Täter von Hamburg hatte offenbar als Sportschütze legal Zugang zu Waffen.
Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion
Nun müsse geklärt werden, warum die Kontrollen des Täters keine Anzeichen für eine Gefahr geliefert und nicht zu einem Entzug der Waffenbesitzerlaubnis geführt hätten.
Quelle: AFP

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