: Heizungsgesetz: Kritik auf der Zielgeraden

03.07.2023 | 16:21 Uhr
Noch vor der Sommerpause soll das Heizungsgesetz beschlossen werden. Es gibt aber Kritik. Die Verbraucherzentrale zweifelt, ob damit die Klimaziele erreicht werden können.

Spätestens am Freitag soll der Bundestag über das Heizungsgesetz abstimmen. Bei einer Anhörung wurde der Entwurf von Experten beurteilt. Kritik kommt weiterhin von der Opposition.

03.07.2023 | 01:52 min
Verbände haben vor einer Expertenanhörung zum geplanten Gebäudeenergiegesetz Lob und Kritik geäußert. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen begrüßte die Einführung einer Beratungspflicht beim Einbau von Brennstoff-Heizungen und den maximalen Fördersatz von 70 Prozent beim Kauf klimafreundlicher Heizungen, wie aus einer Stellungnahme vor der Expertenanhörung an diesem Montag hervorgeht.
Auch die Einführung einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter, die die umlagefähigen Kosten auf Mieter beim Heizungstausch begrenzt, sieht der Verband positiv.

Die Ampel will das Heizungsgesetz bis Ende der Woche beschließen. Inwieweit da noch etwas dazwischenkommen könnte, berichtet Karl Hinterleitner aus Berlin.

03.07.2023 | 01:31 min

Verbraucherschützer: Risiken bei Kosten

Die Verbraucherschützer kritisieren aber, dass mit dem überarbeiteten Entwurf zum "Heizungsgesetz" fossile Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut und für viele Jahre mit Erdgas betrieben werden könnten. Mit dieser "trügerischen Technologieoffenheit" gingen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheit für Verbraucher einher.
Zudem werde das Erreichen der Klimaziele "massiv in Frage gestellt". Auch Umweltverbände kritisierten den Entwurf scharf.  "Das GEG in seiner jetzigen Form liefert für den Klimaschutz weder die richtigen Maßnahmen noch die nötige Geschwindigkeit", erklärte Viviane Raddatz vom WWF Deutschland. Der neue Entwurf mache "die Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele unmöglich", erklärte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Auch der BUND klagte, die Klimaziele werde Deutschland weiter verfehlen.

Mehr Klimaschutz:

Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung.

Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung:

Die Regelungen des GEG gelten ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. Außerdem wird ab 2029 vorgeschrieben, dass die Heizungen zunehmend mit klimafreundlichen Gasen und Ölen betrieben werden müssen.

In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ist ein Nah- und Fernwärmenetz sinnvoll, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.

Technologieoffenheit:

Darauf hat vor allem die FDP gepocht.

Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können:

  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert

Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.

Sozialer Ausgleich:

Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Grundförderung beträgt unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert.

Mieterschutz:

Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben: Mieterinnen und Mietern sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht.

Für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind, soll es eine Härtefallklausel geben. Ältere Menschen sollen günstige Kredite bekommen.

Quelle: dpa, epd

Immobilienverband fordert ausreichende Förderung

Kritik kam auch von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID). Eine ausreichende Förderung beim Heizungstausch müsse gesetzlich für mindestens zehn Jahre garantiert werden, so der BID.
Ohne Förderung sind die Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht handlungsfähig.
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft
Auch seien starre Grenzen im Mietrecht bei hoher Inflation nicht zeitgerecht und führten zum Investitionsstopp.

Wochenlang wurde in der Bundesregierung über das sogenannte Heizungsgesetz gestritten. Heute wurde dem Bundestag der überarbeitete Entwurf vorgelegt.

30.06.2023 | 01:35 min

Bundestag soll dieses Woche Heizungsgesetz beschließen

Der Bundesverband Wärmepumpen forderte Hilfen für Eigentümer, um sie trotz noch fehlender Wärmeplanung der Kommunen zu Investitionen in erneuerbare Energien zu ermuntern. Auch seien Maßnahmen zur Entlastung beim Strompreis wichtig. Die Abgabenlast sei hier hoch.
In dieser Woche soll das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der Beratungen bildet die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung, wie das Plenum aller Abgeordneten beschließen soll.
Die Koalitionspartner der Ampel-Regierung hatten monatelang um die Gesetzesänderung gerungen.
Quelle: dpa, AFP

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