: Überarbeitetes Heizungsgesetz: Ampel einig
Die Ampel-Koalition hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz auf eine finale Fassung geeinigt. Damit kann der Entwurf nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden.
30.06.2023 | 02:35 minHeizungsgesetz: Das sind die wichtigsten Punkte
Mehr Klimaschutz:
Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.
Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung:
In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ist ein Nah- und Fernwärmenetz sinnvoll, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.
Technologieoffenheit:
Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können:
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert
Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.
Sozialer Ausgleich:
Mieterschutz:
Für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind, soll es eine Härtefallklausel geben. Ältere Menschen sollen günstige Kredite bekommen.
Quelle: dpa, epd
Grüne: Weg frei für weiteres Verfahren
Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.
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"Wir haben ein ordentliches Beratungsverfahren bei diesem Gesetz gehabt", so Katharina Dröge. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen sieht keinen Grund zur Klage.
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