: Überarbeitetes Heizungsgesetz: Ampel einig

30.06.2023 | 14:58 Uhr
Die Ampel-Koalition hat sich beim Heizungsgesetz auf eine finale Fassung geeinigt. Damit wird es wahrscheinlich, dass der Entwurf kommende Woche vom Bundestag verabschiedet wird.

Die Ampel-Koalition hat sich beim umstrittenen Gebäudeenergiegesetz auf eine finale Fassung geeinigt. Damit kann der Entwurf nächste Woche im Bundestag verabschiedet werden.

30.06.2023 | 02:35 min
Die Ampel-Koalition hat sich nach ZDF-Informationen am Freitag auf die konkreten Formulierungen für das neue Heizungsgesetz verständigt. Damit ist eine zentrale Hürde für die geplante Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in der kommenden Woche genommen.

Heizungsgesetz: Das sind die wichtigsten Punkte

Mehr Klimaschutz:

Im Kern sieht das Gebäudeenergiegesetz (GEG) - das sogenannte Heizungsgesetz - vor, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung.

Mit dem Gesetz soll der Klimaschutz im Gebäudebereich vorangebracht werden. Derzeit wird oft noch mit Erdgas und Heizöl geheizt. Funktionierende Heizungen können ohne Einschränkungen weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Wenn eine Erdgas- oder Ölheizung irreparabel kaputt ist, soll es eine Übergangsfrist geben. Während der Übergangsfrist von fünf Jahren können Heizungsanlagen eingebaut, aufgestellt und betrieben werden, die nicht die Anforderungen von 65 Prozent erneuerbare Energien erfüllen. Nach Ablauf der Frist sollen dann vor Ort kommunale Wärmeplanungen vorliegen, auf Basis derer sich die Bürger für eine passende klimafreundliche Heizung entscheiden sollen.

Mehr Zeit durch kommunale Wärmeplanung:

Die Regelungen des GEG gelten ab dem 1. Januar 2024 unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete. In solchen wird bereits ein hoher Anteil vor allem von Wärmepumpen verbaut. Bei Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein. Diese soll in Kommunen über 100.000 Einwohnern ab 2026 und für die restlichen Kommunen ab 2028 vorliegen. Außerdem wird ab 2029 vorgeschrieben, dass die Heizungen zunehmend mit klimafreundlichen Gasen und Ölen betrieben werden müssen.

In manchen Kommunen gibt es eine solche Wärmeplanung schon jetzt. Es geht also um die Frage: Wo ist ein Nah- und Fernwärmenetz sinnvoll, wo eher Lösungen wie Wärmepumpen, wo eine Umstellung eines Gasnetzes auf Wasserstoff? Länder und Kommunen sollen konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimafreundlich umbauen wollen. Auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen.

Technologieoffenheit:

Darauf hat vor allem die FDP gepocht.

Die 65-Prozent-Vorgabe soll durch viele Optionen erreicht werden können:

  • Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung
  • Heizung, die auf Biomasse wie Holz und Pellets basiert

Wer nach dem 1. Januar 2024 eine Gasheizung einbauen möchte, soll vorher eine verpflichtende Beratung bekommen, um auf eine mögliche "Kostenfalle" hinzuweisen - weil fossile Brennstoffe mit dem steigenden CO2-Preis teurer werden. Nach dem Übergangszeitraum - also bei Vorlage einer Wärmeplanung - gelten bestimmte Anforderungen.

Sozialer Ausgleich:

Der Staat will die Wärmewende mit Milliarden fördern. Geplant ist, dass unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 70 Prozent der Investition beim Kauf einer klimafreundlicheren Heizung übernommen werden. Die Grundförderung beträgt unabhängig vom Einkommen 30 Prozent der Kosten. Hauseigentümer mit einem Einkommen von unter 40.000 Euro und solche, die besonders schnell eine neue Heizung installieren lassen, werden stärker gefördert.

Mieterschutz:

Vermieter sollen Anreize bekommen, um in eine klimafreundliche Heizung zu investieren. Mieter sollen vor stark steigenden Mieten geschützt werden. Es soll eine neue Modernisierungsumlage eingeführt werden, über die Vermieter Investitionskosten für den Heizungstausch an Mieter weitergeben können. Bei Mieterhöhungen soll es aber eine Deckelung geben: Mieterinnen und Mietern sollen für eine neue Heizung nicht mehr als 50 Cent pro Quadratmeter auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden, unabhängig davon, ob der Vermieter staatliche Förderungen in Anspruch nimmt oder nicht.

Für Hauseigentümer, die ein Heizungsaustausch finanziell überfordern würde oder deren Gebäude dafür besonders ungeeignet sind, soll es eine Härtefallklausel geben. Ältere Menschen sollen günstige Kredite bekommen.

Quelle: dpa, epd

Grüne: Weg frei für weiteres Verfahren

"Die geeinten Änderungsanträge zum Gebäudeenergiegesetz sind nun an den Ausschuss versandt", erklärten die Fraktionsvizes der Grünen, Julia Verlinden und Andreas Audretsch.
Wir freuen uns, dass damit der Weg frei ist für das weitere Verfahren und somit für faire und erneuerbare Wärme.
Julia Verlinden und Andreas Audretsch (Grüne)
Beide sprachen von einem "Meilenstein für den Klimaschutz". Der Umstieg auf klimafreundliches Heizen werde "sozial ausgestaltet". "Wir halten unser Versprechen ein und erhöhen die Förderung für klimaneutrale Wärme auf bis zu 70 Prozent."

Wochenlang wurde in der Bundesregierung über das sogenannte Heizungsgesetz gestritten. Nun wurde dem Bundestag der überarbeitete Entwurf vorgelegt.

30.06.2023 | 01:35 min

FDP: Niemand muss funktionierende Gasheizung ausbauen

"Die FDP-Fraktion hat die Formulierungshilfe heute geprüft und als Beratungsgrundlage für die Expertenanhörung am Montag freigegeben", sagte Fraktionschef Christian Dürr. Die FDP-Fraktion hatte besonders große Vorbehalte gegen den ursprünglichen Gesetzentwurf von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD).
Dürr betonte: "Niemand muss seine funktionierende Gasheizung ausbauen und er kann sie auch jederzeit reparieren." Zudem werde der Staat in Vorleistung gehen und eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. "Erst wenn klar ist, welche Heizoptionen eine Kommune hat, greifen die Vorgaben - und auch dann wird es möglich sein, eine umrüstbare Gas- oder Ölheizung einzubauen."

"Wir haben ein ordentliches Beratungsverfahren bei diesem Gesetz gehabt", so Katharina Dröge. Die Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen sieht keinen Grund zur Klage.

30.06.2023 | 05:22 min

Bundestag soll kommende Woche abstimmen

Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung zum GEG im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Externe Expertinnen und Experten sollen sich dabei zu den Plänen der Koalition äußern.
Voraussichtlich am Mittwoch stimmt der Klimaschutz-Ausschuss über die nun verabredeten Änderungen am Gesetzentwurf ab. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag über das GEG abstimmen, möglicherweise auch der Bundesrat.
Eine Einschätzung von Karl Hinterleitner:

Nach langem Hin und Her soll der Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz heute vorgelegt werden. Ob das aber so kommt und ob der Entwurf kommende Woche im Bundestag beraten wird, ist noch ungewiss.

30.06.2023 | 01:45 min
Quelle: APF, epd, ZDF

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