: CDU will neuen Anlauf bei Heizungsgesetz

10.07.2023 | 03:21 Uhr
Die Union fordert beim Gebäudeenergiegesetz einen Neuanlauf. Nach dem Stopp durch das Verfassungsgericht reißt die Diskussion nicht ab. Habeck hält an dem jetzigen Entwurf fest.
Die Diskusssion um das Heizungsgesetz reißt nicht ab. Die Union will nochmal von vorne anfangen.Quelle: dpa
Nach dem vom Verfassungsgericht erzwungenen Aufschub der Bundestagsabstimmung über das Heizungsgesetz wirbt die CDU für einen inhaltlichen Neuanlauf. Bei der Regierung stößt sie aber auf Ablehnung. "Es gibt jetzt ein neues Fenster für einen breiten parteiübergreifenden Wärme-Konsens von Bund, Ländern und Kommunen", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andreas Jung den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.
Voraussetzung ist ein grundlegend neuer Anlauf in der Sache, nicht nur im Verfahren. Alle sollten jetzt aufeinander zu gehen.
Andreas Jung, stellvertretende CDU-Vorsitzende

Jung: Ampel soll von Überregulierung Abstand nehmen

Die Ampel-Koalition müsse entscheiden, ob sie "engstirnig den Weg der Polarisierung mit dem Durchdrücken des unveränderten Gesetzes fortsetzen will oder ob sie eine Dynamik ermöglicht, die gesellschaftliche Akzeptanz sichert", sagte Jung.
Korrekturen wie beim Heizen mit Holz reichten aber nicht, die Koalition müsse "ihre dirigistischen Vorgaben für neue Heizungen in Bestandsbauten ganz streichen". Eine neue Gemeinsamkeit werde möglich, wenn "die Ampel von ihrer Überregulierung komplett Abstand nimmt".
Viele Menschen sind verunsichert, wie es mit dem Gesetz weitergeht:

Millionen Bürger haben offene Fragen bezüglich des geplanten Heizungsgesetzes. Doch die werden sich frühstens im September klären.

07.07.2023 | 01:31 min

Stopp durch Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht hatte die eigentlich für vergangenen Freitag geplante Schlussabstimmung untersagt. Die Chefs der Koalitionsfraktionen beschlossen daraufhin, dass das Gesetz zum Einbau klimafreundlicher Heizungen nun Anfang September verabschiedet werden soll. Inhaltlich wollen sie keine Änderungen mehr zulassen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Gebäudeenergiegesetz per Eilverfahren gestoppt:

Die für Freitag geplante Verabschiedung im Bundestag ist geplatzt.

06.07.2023 | 02:53 min

Habeck: Gesetzentwurf bleibt

Darauf setzt auch der in der Regierung federführende Wirtschaftsminister Robert Habeck: "Die regierungstragenden Fraktionen haben entschieden, das Gebäudeenergiegesetz so, wie es geeint ist, Anfang September für die zweite und dritte Lesung aufzusetzen", sagte der Vorsitzende der Grünen der "Rhein-Neckar-Zeitung".
Die Abgeordneten der Opposition erhalten so mehr Beratungszeit. Das ist in Ordnung so.
Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister

Das steht in dem Gesetzentwurf

Nach dem Gesetz sollen künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Die Regelungen sollen aber von 2024 an unmittelbar erst einmal nur für Neubaugebiete gelten.
Für Bestandsbauten soll der Dreh- und Angelpunkt eine verpflichtende und flächendeckende kommunale Wärmeplanung sein - auf dieser Grundlage sollen Hausbesitzer entscheiden können, was sie machen. Die Kosten des Umstiegs sollen mit bis zu 70 Prozent aus Steuermitteln gefördert werden - ein genaueres Konzept gibt es aber noch nicht.
Quelle: dpa, AFP

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