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: Klinik-Reform: Das sind die Vorschläge

01.06.2023 | 14:09 Uhr
Die Krankenhausfinanzierung setzte bisher falsche Anreize, ambulante Behandlungen wurden vernachlässigt, sagt der Bundesgesundheitsminister. Das soll sich ändern. Die Vorschläge.

Bund und Länder einigten sich auf ein Finanzierungsmodell, das ökonomischen Druck von den Kliniken nehmen soll. Die Frage der bundeseinheitlichen Krankenhaus-Levels bleibt offen.

01.06.2023 | 02:41 min
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Krankenhausfinanzierung grundlegend neu regeln. Die bisherige Vergütung über Fallpauschalen setzt erhebliche Fehlanreize - darin besteht große Einigkeit. Eine von Lauterbach eingesetzte Regierungskommission für die Krankenhausreform moniert "eine sachlich nicht gerechtfertigte Mengenausweitung" bei den Behandlungen; Potenziale für die ambulante ärztliche und pflegerische Versorgung würden nicht ausgeschöpft.

Fallpauschale

Leistungsanreize sollen künftig aber nicht völlig wegfallen, sonst drohe eine Kostenexplosion für die Krankenkassen. Neben der fallabhängigen Vergütung, die auf 40 Prozent deutlich reduziert wird, soll es eine zweite Säule geben: die Vergütung von Vorhalteleistungen. Sie wird an Versorgungslevel und Leistungsgruppen gekoppelt. Die Kliniken erhalten dann 60 Prozent der Mittel dafür, dass sie Technik und Personal vorhalten.

Durch das Fallpauschalen-System ist die Versuchung groß, Patienten schneller zu entlassen, das Bett neu zu belegen und wieder Geld zu verdienen. Wo bleibt das Wohl des Patienten?

17.05.2023 | 06:18 min

Vorhalteleistungen

Die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge soll unterstrichen werden, die bisherige "Überökonomisierung" ein Ende haben. Daher empfiehlt die Regierungskommission, einen festen Betrag für Personal und Technik als Vorhaltekosten zu definieren, den Krankenhäuser je nach ihrer Einordnung erhalten. Damit werde wirtschaftlicher Druck von den Kliniken genommen.
Intensivmediziner und Kommissionsmitglied Christian Karagiannidis vergleicht das mit den Aufgaben der Feuerwehr, bei der auch die Vorhaltung ihrer Leistung bezahlt werde.

Bundeseinheitliche Krankenhaus-Level

Künftig sollen Krankenhäuser den Kommissionsvorschlägen zufolge in drei Level eingeordnet und entsprechend gefördert werden.
  • Level eins umfasst die medizinische und pflegerische Basisversorgung, beispielsweise grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle.
  • Level zwei wäre die Regel- und Schwerpunktversorgung - das sind Krankenhäuser, die über die Grundversorgung hinaus weitere Leistungen anbieten.
  • Level drei sieht eine Maximalversorgung etwa in Universitätskliniken vor.
Erstmals sollen einheitliche Standards für die apparative, räumliche und personelle Ausstattung gelten - damit soll die Behandlungsqualität erhöht werden.

"Wir müssen aus dem ökonomischen Druck heraus", so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, SPD. Mit der Reform würde Deutschland "Kliniken verlieren, aber ohne die Reform verlieren wir viel mehr".

01.06.2023 | 05:44 min

Besondere Bedeutung der Kliniken des Levels eins

Den Krankenhäusern des Levels eins wird eine besondere Bedeutung zugemessen - sie müssen flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung garantieren. Die Kommission unterteilt sie in

  • Krankenhäuser, die Notfallversorgung sicherstellen, und
  • solche, die integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten. Letzteren soll eine Schlüsselrolle "auf dem Weg zur Überwindung der zu häufig noch stationär-ambulant getrennten Gesundheitsversorgung zukommen".
Diese in der Regel kleineren Kliniken sollen vollständig aus dem Fallpauschalensystem herausgenommen und über Tagespauschalen vergütet werden. Auch sollen sie unter pflegerischer Leitung stehen können.

Einführung definierter Leistungsgruppen

Die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen wie "Innere Medizin" zu Krankenhäusern soll durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden, zum Beispiel "Kardiologie". Grund ist, dass Krankenhäuser derzeit gewisse Fälle wie Herzinfarkte, Schlaganfälle oder onkologische Erkrankungen zu häufig auch ohne passende personelle und technische Ausstattung behandeln. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Dafür müssen genau definierte Voraussetzungen erfüllt werden, etwa bei personeller und apparativer Ausstattung.

Zeitplan

Die Regierungskommission empfiehlt, die Regelungen "in einer großzügigen Übergangsphase schrittweise einzuführen", geplant ist ein Zeitraum von fünf Jahren. Bis zur Sommerpause wollen Bund und Länder einen gemeinsamen Vorschlag vorlegen, der dann in ein Gesetz münden soll.

Kritik von Länderseite

In einem Ende April von den unionsgeführten Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vorgelegten Rechtsgutachten wurden die Reformpläne als verfassungswidrig eingestuft. Vor allem werde die Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern sowie das Primat der Krankenhausplanung der Länder missachtet. Er sehe gerade in Flächenländern wie Bayern "die wohnortnahe Versorgung" durch die aktuellen Reformpläne gefährdet, bekräftigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) im Redaktionsnetzwerk Deutschland die Kritik.
Quelle: AFP

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