: Kurzarbeitergeld: Gelockerte Vorgaben bleiben

14.12.2022 | 12:50 Uhr
Corona, Ukraine-Krieg, Energiepreise: Aufgrund der anhaltenden Krisen wird der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld erneut verlängert. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.
Die Regierung verlängert die gelockerten Vorgaben für das Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023.Quelle: dpa
Wegen der Energiepreiskrise verlängert die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2023 verlängert. Der "schreckliche Angriffskrieg" Russlands gegen die Ukraine habe eine unsichere wirtschaftliche Situation geschaffen, erklärte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) nach der Kabinettssitzung in Berlin.
Abgesenkt bleibt die Zahl der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bevor Kurzarbeit greifen kann - von mindestens einem Drittel auf mindestens zehn Prozent.

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12.12.2022 | 28:18 min
Verzichtet wird zudem weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Regelungen schließen ab 1. Januar an die bereits greifenden Erleichterungen an.

Heil: Arbeitsmarktlage weiter stabil

Heil wies laut einer Mitteilung am Mittwoch in Berlin zwar darauf hin, dass die Lage am Arbeitsmarkt weiter stabil sei. Doch stehe die Regierung weiter an der Seite der Unternehmen und Beschäftigten.

Die Energiekrise macht vielen Firmen zu schaffen. Arbeitsminister Heil will daher den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld, der in der Pandemie eingeführt wurde, verlängern.

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Mit der Verlängerung der Regeln schaffe die Regierung sichere Perspektiven über den Winter hinaus.
Kurzarbeit bleibt weiter eine stabile Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal.
Hubertus Heil, Bundesarbeitsminister

Kurzarbeitergeld mehrfach verlängert

Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld war in der Corona-Pandemie beschlossen und mehrmals verlängert worden. Der Bundesrat hatte im Oktober grünes Licht dafür gegeben, dass die Bundesregierung per Verordnung weitere Verlängerungen beschließen darf.
Die Bundesregierung rechnet durch die Sonderregelung mit zusätzlichen 115.000 Kurzarbeitenden in den Monaten Januar bis Juni. Die Zusatzkosten für die Bundesagentur für Arbeit werden im Entwurf auf etwa 350 Millionen Euro beziffert.

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Quelle: dpa, AFP, Reuters

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