: Parteienfinanzierung: Erhöhung nichtig

von Samuel Kirsch
24.01.2023 | 09:11 Uhr
2018 setzen Union und SPD durch, dass Parteien mehr Geld vom Staat bekommen. Die Opposition klagte. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Gesetz für verfassungswidrig erklärt.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der 2018 von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Anstieg der gesetzlichen Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das höchste deutsche Gericht an diesem Dienstag in Karlsruhe.

Warum jetzt Karlsruhe gefragt war

Der Fall klingt paradox: Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen, Linkspartei und AfD klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Gesetz, das auch ihren Parteien mehr Geld in die Kassen spült.
2018 beschloss der Bundestag mit den Stimmen der damaligen Großen Koalition, das zulässige Gesamtvolumen für die staatlichen Zuwendungen an die politischen Parteien zu erhöhen: von rund 150 Millionen Euro pro Jahr auf 190 Millionen Euro plus Inflationsausgleich ab 2019. Diese Summe dürfen alle Parteien zusammen maximal aus dem Staatshaushalt erhalten.

Oppositionsparteien sorgen sich um Außenwirkung

Die damaligen Oppositionsparteien profitieren zwar von der Erhöhung, kritisieren aber das Vorgehen bei der Änderung 2018 und halten sie für nicht begründet. Sie fürchten, beim Bürger könnte der Eindruck entstehen, die Parteien bedienten sich willkürlich aus der Staatskasse.
Union und SPD dagegen verweisen auf höhere Kosten durch die Digitalisierung. Neben der herkömmlichen Parteiarbeit mit Büros und Wahlkampf vor Ort müssten mittlerweile auch virtuelle Parteitage, Online-Werbung und Cyber-Sicherheit finanziert werden.
Die AfD-Bundestagsfraktion hat eine eigene Klage eingereicht. Sie rügt, die Erhöhung sei 2018 zu schnell durch das Parlament befördert worden. Dadurch habe die Fraktion keine Zeit gehabt, sich vorzubereiten und die Öffentlichkeit zu mobilisieren.

Mündliche Verhandlung über Parteienfinanzierung bereits 2021

Das Bundesverfassungsgericht machte schon bei der mündlichen Verhandlung im Oktober 2021 deutlich, dass es die Angelegenheit ernst nimmt. Bei der staatlichen Parteienfinanzierung handele es sich um einen "politisch und verfassungsrechtlich sensiblen Bereich", so die Vorsitzende des zuständigen Zweiten Senats, Doris König.
Wie funktioniert die Parteienfinanzierung?

Wer bekommt die Parteienfinanzierung?

Anspruch auf Staatsgeld haben alle Parteien, die bei den letzten Bundestags- oder Europawahlen mindestens 0,5 % oder bei einer Landtagswahl 1 % der Stimmen erreicht haben.

Wie berechnet sich die Parteienfinanzierung?

Wie viel eine einzelne Partei an staatlichen Mitteln erhält, bemisst sich nach ihren Wahlergebnissen und nach der Höhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden, die die Partei erhält. Je mehr Stimmen und je höher die selbst erwirtschafteten Einnahmen, desto mehr gibt der Staat dazu. Allerdings dürfen die staatlichen Zuwendungen an eine Partei nicht höher sein als die Summe der Mitgliedsbeiträge und Spenden.
Jetzt hat das Gericht die Erhöhung für nichtig erklärt. Ob die Bundestagsverwaltung jetzt Zahlungen an die Parteien für die Zeit seit 2019 zurückfordern wird und ob das rechtlich zulässig wäre, ist offen.

Staatliche Zuwendungen an Parteien müssen begrenzt sein

Dass die Staatsmittel, die an Parteien fließen, gedeckelt sein müssen, hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 1992 entschieden. Seitdem gilt: Die Parteien dürfen nur so viel staatliche Zuschüsse erhalten, wie sie unbedingt benötigen, um ihre Aufgaben zu erfüllen. Eine Erhöhung der gesetzlichen Obergrenze ist nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur möglich, wenn sich die Verhältnisse "einschneidend geändert" haben.
Zweck der Begrenzung ist der Grundsatz, dass die Parteien unabhängig bleiben sollen. Sie dürfen nicht vom Staat vereinnahmt werden, sondern sollen zwischen Bürgern und Staatsorganen vermitteln und die politische Willensbildung des Volkes organisieren.

Themen