: Rechtsstreit um den Soli - Kritik an Lindner

17.01.2023 | 11:45 Uhr
Das höchste deutsche Steuergericht in Deutschland stellt den Soli auf den Prüfstand. Das Finanzministerium zog sich aus dem Verfahren zurück - das kritisieren SPD und Grüne.
Politiker von SPD und Grünen kritisieren das Verhalten von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) im Rechtsstreit um den Solidaritätszuschlag. SPD-Finanzpolitiker Michael Schrodi sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe:
Es wäre zu erwarten, dass geltendes Bundesrecht vor dem obersten Finanzgericht nicht alleine vom beklagten Finanzamt, sondern auch vom zuständigen Bundesministerium vertreten wird.
Michael Schrodi, SPD-Finanzpolitiker
"Ich hätte mir gewünscht, dass es eine stärkere Trennung zwischen Parteivorsitz und Finanzminister gibt."

Ist der Soli noch verfassungsgemäß?

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München verhandelt seit dem heutigen Dienstag in einem Musterverfahren darüber, ob die Erhebung des Soli seit dem Jahr 2020 noch verfassungsgemäß ist.
Das Bundesfinanzministerium war dem Verfahren vor Lindners Amtszeit als Nebenbeteiligter beigetreten, zog den Beitritt kürzlich aber wieder zurück. Damit wird kein Vertreter des Ministeriums an der Verhandlung teilnehmen. Laut der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" traf Lindner die Entscheidung persönlich.
Der Vorgang sei "ungewöhnlich", kommentierte der Sozialdemokrat Schrodi. Außerdem seien Steuerausfälle durch eine "Verschonung der obersten Einkommen" derzeit nicht zu verkraften. Der Soli wird derzeit nur noch von Menschen mit besonders hohem Einkommen gezahlt.

Inflation und hohe Energiepreise setzen vielen Bürgern zu. Spielraum für weitere Entlastungen sieht Finanzminister Lindner aber kaum. Es gebe ein "enormes Finanzierungsdefizit".

23.12.2022

FDP für komplette Soli-Abschaffung

Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Katharina Beck, sagte den Funke-Zeitungen zum Rückzug des Ministeriums aus dem Gerichtsverfahren:
Es hat uns überrascht, dass Christian Lindner vom bisherigen Kurs abweicht.
Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag
Unabhängig von der Gerichtsverhandlung und der Zukunft des Soli könne der Bund derzeit nicht auf Einnahmen verzichten, betonte auch sie. Wie das sichergestellt werde, müsse "weiter in der Koalition beraten" werden.
Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums sagte den Zeitungen, Minister Lindner setze mit der Entscheidung gegen eine eigene Vertretung in dem Verfahren um den Solidaritätszuschlag nur um, was schon lange seine Position sei. Die FDP ist für eine vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.

Freigrenze aktuell bei 125.000 Euro

Das oberste deutsche Gericht für Steuern befasst sich mit der Frage, ob der Zuschlag überhaupt noch verfassungsgemäß ist. Ein bayerisches Ehepaar wehrt sich mit Hilfe des Steuerzahlerbunds gegen die Festsetzung der kurz Soli genannten Abgabe für das Steuerjahr 2020. (Az. IX R 15/20)
Das Paar argumentiert, dass der Solidarpakt II zur finanziellen Unterstützung der ostdeutschen Länder schon 2019 auslief und der Länderfinanzausgleich neu organisiert wurde. Auch die neue Regelung, nach der ab dem Veranlagungszeitraum 2021 nur noch die etwa zehn Prozent der am besten verdienenden Steuerpflichtigen die Abgabe zahlen müssen, hält es für verfassungswidrig.
Die Freigrenze liegt seitdem bei etwa 125.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Verheiratete, dort beginnt die Abgabe und steigt mit dem Einkommen an. Etwa dreieinhalb Prozent der Steuerpflichtigen zahlen den vollen Soli. Auch auf die Körperschaftsteuer von Kapitalgesellschaften fällt er weiter an.
Quelle: AFP

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