: Sterbehilfe-Regelungen scheitern im Bundestag

06.07.2023 | 11:44 Uhr
Der Versuch, die Sterbehilfe gesetzlich neu zu regeln, ist im Bundestag gescheitert. Die Abgeordneten lehnten die beiden dazu vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich ab.

Keine Lösung in der vom Verfassungsgericht geforderten Reform der Sterbehilfe: Im Bundestag scheitern zwei Initiativen dazu. Zunächst soll ein Gesetz zur Suizidprävention kommen.

06.07.2023 | 02:52 min
Der Bundestag hat sich gegen ein Sterbehilfe-Gesetz entschieden. Mehrheitlich stimmte das Parlament an diesem Donnerstag gegen zwei Vorschläge aus den Reihen des Bundestags, die diese Form der Sterbehilfe rechtssicher ermöglichen, gleichzeitig aber unterschiedlich strenge Bedingungen und Verfahren für die Abgabe tödlich wirkender Mittel festschreiben wollten.
Damit bleibt es dabei, dass die Hilfe bei der Selbsttötung in Deutschland grundsätzlich erlaubt ist, teilweise aber rechtliche Unsicherheiten birgt. 
Der Vorschlag der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) sah als Bedingung im Wesentlichen eine Beratung vor. Dazu sollte ein bundesweites Beratungsnetz entstehen. Möglich sein sollte eine solche Beihilfe nur für Volljährige. Dieser Vorschlag erielt im Bundestag 287 Ja-Stimmen, es gab aber 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
Das sagt die ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke:

ZDF-Rechtsexpertin Sarah Tacke erklärt: Das Bundesverfassungsgericht habe dem Parlament keinen Zeitrahmen gesetzt, um die Sterbehilfe neu zu regeln.

06.07.2023 | 02:30 min
Abgelehnt wurde auch der Vorschlag der Gruppe um den SPD-Abgeordneten Lars Castellucci und Ansgar Heveling von der CDU. Er sah eine psychiatrische oder psychotherapeutische Begutachtung zur Voraussetzung für eine straffreie Abgabe tödlich wirkender Mittel vor. Für diesen Vorschlag stimmten 304 Parlamentarier, mit Nein votierten 363, es gab 23 Enthaltungen.

Bundesverfassungsgericht kippte Sterbehilfe-Verbot

Hintergrund für die geplante gesetzliche Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang 2020. Karlsruhe hatte ein seit 2015 bestehendes Verbot der sogenannten geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt, weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletze. "Geschäftsmäßig" meint in diesem Zusammenhang "auf Wiederholung angelegt".
Der 23-jährige Noah war Profi-Sportler und ist seit einem Unfall an den Rollstuhl gefesselt. Er nennt den Tod "die beste Entscheidung meines Lebens":

*Hinweis: Thema assistierter Suizid*: Noah will sterben. Der 23-jährige war Profi-Sportler, sitzt nach einem Unfall im Rollstuhl. Beim Suizid hilft ein Sterbehilfeverein.

17.01.2023 | 29:29 min
Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließe auch die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und auf freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen, argumentierten die Richter. Zugleich empfahlen sie dem Gesetzgeber, ein Schutzkonzept zu verabschieden.

Kritik von Experten an Sterbehilfe-Vorschlägen

Bei Experten waren die Entwürfe auf viel Kritik gestoßen. Die Stiftung Patientenschutz hatte die Abgeordneten zu einem Nein aufgerufen. "Die Gesetzentwürfe legitimieren unbeabsichtigt die Sterbehelfer-Praktiken in Deutschland", sagte der Stiftungsvorstand Eugen Brysch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Der Geschäftsführer der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, sagte den Funke-Zeitungen, es sei nicht klug, junge Menschen in einer depressiven Phase und todkranke Alte denselben Regelungen zu unterwerfen.
Diakonie-Präsident Ulrich Lilie forderte in der "Augsburger Allgemeinen", zunächst mit einem Präventionsgesetz eine flächendeckende Palliativversorgung sicherzustellen und die psychosoziale Betreuung in Krisen zu verbessern.
Quelle: dpa, EPD

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