: Was Sie gegen ungewollte Verträge tun können
Verbraucherzentralen warnen vor der Masche des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom.
17.09.2024 | 03:54 minVertragsstrafen, mehrere Mahnungen und ein Inkassounternehmen
Wer nichts bestellt hat und trotzdem eine Rechnung bezahlen soll, ist vermutlich Opfer einer Betrugsmasche geworden. Was tun bei unberechtigten Rechnungen und Mahnungen von Onlinehändlern oder Inkassobüros?
18.03.2024 | 06:21 minWas Sie gegen Werbebriefe tun können
Außerdem besteht die Möglichkeit, Auskunft zu verlangen, woher die Daten stammen. Der Deutsche Dialogmarketing Verband führt darüber hinaus eine sogenannte "Robinson-Liste". "Unternehmen, die dem DDV angeschlossen sind, erhalten dann die Nachricht, dass Sie keine Werbung per Post wünschen", erklärt die Verbraucherzentrale.
Der DDV ist via Postweg zu erreichen (DDV, "Robinson-Liste", Postfach 1454, 33244 Gütersloh, Telefon: 05244 / 903723). Außerdem können Sie sich auf der Internetseite in die DDV-Robinson-Liste eintragen lassen.
Verbraucherzentralen prüfen Sammelklage gegen 1N Telecom
40.000 Euro wollen die falschen Polizisten. Doch sie haben die Rechnung ohne den scharfen Verstand Rolands gemacht. Dieser durchschaut den Trick und stellt ihnen eine Falle.
13.09.2024 | 02:51 minWas Sie tun müssen, wenn Post von 1N Telecom kommt
Was Sie bei ungewolltem Vertragsabschluss tun müssen
- Sofern möglich, sollten Sie innerhalb von 14 Tagen den Vertrag widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Eingang des abgeschlossenen Vertrags beim Anbieter.
- Der Widerruf sollte gut dokumentiert sein und sowohl auf dem Postweg per Einschreiben als auch als Scan per Mail verschickt werden.
- Ist die Widerrufsfrist bereits verstrichen, geht es meist nur über die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrags. Hierfür müssen Sie allerdings die Gründe für eine Anfechtung darlegen (zum Beispiel arglistige Täuschung). Weitere Informationen dazu bei den Verbraucherzentralen.
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