: Wann sich die geförderte Altersvorsorge lohnt

von Svetlana Leitz
10.07.2024 | 06:23 Uhr
Geld anlegen mit finanzieller Unterstützung des Arbeitgebers: Diese Vor- und Nachteile von vermögenswirksamen Leistungen und betrieblicher Altersvorsorge sollten Sie kennen.
Bei der betrieblichen Altersvorsorge bekommen Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber. Doch inwieweit lohnt sich das wirklich?Quelle: imago/Wolfilser
Als freiwillige Leistung können Arbeitgeber ihren Angestellten Geld für den Vermögensaufbau zur Verfügung stellen: Sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) liegen meist zwischen sechs und 40 Euro pro Monat. Ausgelegt sind VL-Verträge auf sechs Jahre, im siebten Jahr ruhen sie. Danach können Arbeitnehmer auf das Geld zugreifen.

Plus zum Gehalt: Vermögenswirksame Leistungen

Beim Sparen haben Arbeitnehmer die Wahl zwischen verschiedenen VL-Angeboten. Das Geld mit dem Gehalt auszuzahlen, ist nicht möglich.

Vermögenswirksame Leistungen: Mögliche Anlageprodukte

  • VL-Bausparverträge
  • VL-Fondssparpläne
  • VL-Banksparpläne
  • Tilgung von Darlehen
  • Altersvorsorge wie Riester-Rente oder Betriebsrente, falls der Arbeitgeber das anbietet

Wer braucht es, was bringt es?

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Zusätzlich zu der Förderung durch den Arbeitgeber gibt es noch eine staatliche Förderung obendrauf: Auf maximal 400 Euro pro Jahr für einen Fonds oder Wertpapiersparplan zahlt der Staat zwanzig Prozent drauf. Um die maximale Förderung zu erreichen, müssen demnach etwa 34 Euro pro Monat eingezahlt werden. Bei Bausparverträgen und Darlehenstilgungen zahlt der Staat bis zu neun Prozent auf maximal 470 Euro im Jahr. Es kann sich lohnen, den Betrag vom Arbeitgeber bis zur Förderungsgrenze privat aufzustocken.
In der Praxis sind momentan vor allem zwei Dinge relevant: ein VL-Bausparvertrag oder ein VL-Fondssparplan.
Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Vorteile überwiegen meist

Vor Vertragsabschluss sollten Arbeitnehmer bedenken, dass sie eine Entscheidung für sieben Jahre treffen. Wer vorher aussteigt, etwa bei einer Kündigung, muss unter Umständen Gebühren zahlen. Dazu kommt, dass vermögenswirksame Leistungen steuer- und sozialabgabenpflichtig sind. Deshalb kann das Nettogehalt etwas geringer ausfallen.
Wenn Arbeitnehmer diese Punkte im Blick haben, stehe den vermögenswirksamen Leistungen nichts im Wege. Scherflings Fazit: "Man sollte immer gucken, dass man den Arbeitgeberzuschuss mitnimmt."

Möglichkeiten zur Geldanlage gibt’s viele, auch unabhängig vom Arbeitgeber. Eine davon: die börsengehandelten Fonds, auch ETFs genannt. Was unterscheidet sie von anderen Investitionsmöglichkeiten? Ein Überblick.

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Betriebliche Altersvorsorge - nicht immer sinnvoll

Eine weitere Möglichkeit ist, per betrieblicher Altersvorsorge (bAV) eine Zusatzrente etwa über eine Pensionskasse oder Direktversicherung aufzubauen. Hier gibt es zwei Varianten: Entweder teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag oder der Arbeitgeber zahlt den Beitrag komplett.
Die betriebliche Altersvorsorge kann eine lohnende Sache sein, aber hat auch diverse Nachteile und die sollte man kennen.
Ralf Scherfling, Finanzexperte bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Über das Angebot zur bAV entscheiden Arbeitgeber. Gesetzlich sind sie dazu verpflichtet, mindestens 15 Prozent des Beitrags zu übernehmen. Den Rest zahlen Arbeitnehmer vom Bruttogehalt, das heißt: Erstmal fallen keine Steuern und Sozialabgaben an.
Trotzdem kann die bAV ein Verlustgeschäft sein. Ob sie sich für die eigene Situation lohnt, sollten Arbeitnehmer daher genau prüfen. Dazu bietet sich eine professionelle Beratung an.

Alle Jahre wieder wird die Renteninformation verschickt. In Zukunft soll sie, genauso wie alle sonstigen Infos zur Altersvorsorge, am Computer abrufbar sein.

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Mögliche Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge

  • Die Steuern, die Arbeitnehmer bei der Einzahlung sparen, sind nur aufgeschoben - nicht aufgehoben. Sie werden später bei der Rentenauszahlung fällig.
  • Weil ein Teil des Bruttogehalts an die bAV geht, fallen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geringer aus. Das kann sich negativ auf die Rentenhöhe auswirken.
  • Bei einem Jobwechsel ist der neue Arbeitgeber nicht verpflichtet, den bAV-Vertrag weiterzuführen. Dann kann der Vertrag beitragsfrei gestellt werden oder es wird privat weitergezahlt.

Wann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt

Für eine erste Orientierung gibt es verschiedene Faustregeln. Vor einer Entscheidung sollten Sie dennoch alles genau durchrechnen. Einerseits: Die bAV lohnt sich eher nicht, wenn der Arbeitgeber weniger als 20 Prozent übernimmt, oder aber, wenn Arbeitnehmer häufig den Job wechseln oder eine Selbstständigkeit planen.
Andererseits: Die bAV lohnt sich in der Regel, wenn Arbeitnehmer nur eine geringe Rente erwarten. Denn wer unter dem Freibetrag von aktuell 176,75 Euro für die monatliche Zusatzrente liegt, muss auch später keine Sozialabgaben zahlen. "Zudem lohnt sie sich wahrscheinlich auch, wenn der Arbeitgeber zur monatlichen Sparrate mehr als 20 Prozent, besser 30 Prozent, dazugibt", sagt Scherfling.

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