: Krank im Urlaub kann ohne Schutz teuer werden
von Mario Shabaviz
02.07.2023 | 16:23 UhrEs sollte ein Traumurlaub werden: Segeln in der Karibik. Doch vor Ort erkrankt die 25-jährige Mandantin von Rechtsanwalt Martin Schnelle aus Hamburg plötzlich schwer. Das Überleben hängt vom schnellstmöglichen Krankenflug zurück nach Deutschland ab. Ihr Partner leitet alles in die Wege, die Patientin wird ausgeflogen - und überlebt.
Hohe Kosten für Rückholflug aus dem Urlaub
Für die Rettungsaktion aber türmen sich Kosten von 162.920 Euro auf. Ob die Auslandsreisekrankenversicherung der Betroffenen alles übernimmt, wird derzeit geklärt.
Die Ärzte hier in Deutschland haben bestätigt, dass es auf jeden Fall medizinisch notwendig war, sie ganz schnell zurückzuholen.
Insofern ist der Anwalt in diesem Fall optimistisch.
Mit den Urlaubsvorbereitungen steigt bei vielen das Stresslevel, das muss nicht sein:
Psychologin und Anti-Stress-Coach Fee Kalter im Gespräch
19.06.2023 | 05:54 minAuslandskrankenversicherung: Ein Muss für den Urlaub
So strittig Details dieses Falles am Ende sein mögen, so glasklar ist die generelle Empfehlung des Anwalts zur Auslandskrankenversicherung an sich:
Es ist unglaublich wichtig, eine zu haben.
Sobald man den EU-Raum verlasse, sei diese Versicherung "essenziell", betont der Versicherungsexperte. Behandlungskosten im Nicht-EU-Raum seien für Touristen häufig viel teurer als für einheimische Patienten. Und sobald dann ein Rückflug aus medizinischen Gründen anstünde, kämen schnell auch Zehntausende Euro zusammen, begründet Anwalt Schnelle seinen Rat.
Täglich kommen wir mit Millionen Viren und Bakterien in Berührung - auch im Urlaub. Die Folge: Erkältung statt Erholung. Wie ich mit einem starken Immunsystem vorbeugen kann.
05.06.2023 | 06:03 minVerbraucherschützerin rät auch innerhalb der EU zu Versicherung
Die Empfehlung von Verbraucherschützerin Elke Weidenbach in Düsseldorf zu Auslandskrankenversicherungen, auch Auslandsreisekrankenversicherungen genannt, geht sogar noch weiter.
Wir raten immer zu einer zusätzlichen und privaten Auslandsreisekrankenversicherung, auch bei Urlaub im EU-Raum.
Zwar bestünden bei gesetzlich Versicherten für den gesamten EU-Raum jeweils Sozialversicherungsabkommen, mit denen medizinisch notwendige Behandlungen übernommen würden. Doch oft würden eben auch private Rechnungen gestellt, und diese sowie ein Rücktransport aus Krankheitsgründen seien nach den Abkommen gerade nicht abgedeckt, erklärt die Verbraucherschützerin. Es bestehe also ein doppeltes Kostenrisiko.
Tipp für Langzeiturlauber
Wer nur jeweils für einige Wochen im Jahr Urlaub im Ausland mache, sei mit den dafür zugeschnittenen Kurzzeit-Policen gut aufgestellt, erklärt Verbaucherschützerin Elke Weidenbach. Deren Schutz gelte zumeist für sechs, mitunter auch für zehn Wochen. Allerdings müsse dazwischen eine "Pause" in Deutschland liegen. Wer sich hingegen länger als Tourist im Ausland aufhalte, etwa fürs monatelange Überwintern in warmen Gefilden, der solle zu einer Langzeitpolice greifen. Die sei natürlich etwas teurer.
Experte: Vorsicht bei bei manchen Anbietern
Einen Tipp bei der Auswahl der Anbieter hat Fachanwalt Achim Tiffe: "Bei Kreditkarten-Unternehmen bekommt man zwar auch Auslandskrankenversicherungen. Aber die haben nach unserer Erfahrung überhaupt keine Lust zu zahlen, wenn es mal drauf ankommt."
Worauf Sie bei der Entscheidung zu einer Kreditkarte achten sollten:
Kreditkarten sind praktisch - vor allem im Ausland. Worauf sollte bei der Entscheidung zu einer Kreditkarte geachtet werden? Wo lauern Kosten? Unser Moma-Service klärt auf.
19.04.2023 | 02:37 minKrankenschutz für Auslandsreisen oft nicht teurer als ein Cocktail
Bereits für etwa acht Euro pro Jahr und Person gibt es Auslandskrankenschutz, also zum Preis eines Cocktails. Die typische Preisspanne liegt bei zehn bis 15 Euro. Einen guten Überblick über die Angebote liefern die regelmäßigen Tests der Stiftung Warentest, so Elke Weidenbach. Zuletzt wurden 97 Tarife unter die Lupe genommen, viele schnitten dabei "sehr gut" oder "gut" ab.
Auf das Kleingedruckte achten
Verbraucherschützerin Elke Weidenbach emphiehlt: In den AGB des Vertrages sollte - für den Fall eines teuren Rückflugs - die Formulierung "medizinisch sinnvoll und vertretbar" lauten. Dies sei die kulantere Alternative zu "medizinisch notwendig und vertretbar" und daher vorzuziehen.
Für den Ernstfall vorbereitet sein
Für den Urlaub sollte man sich eine Kopie des Vertrags mit der Notfallnummer der Versicherung anfertigen sowie eine Kopie der betreffenden Kontoabbuchung für den Vertrag ins Handgepäck einpacken, rät die Verbraucherschützerin.
Außerdem rät Weidenbach bereits dazu, vor einem absehbaren Krankenhausaufenthalt den Versicherer zu kontaktieren und zu bitten, direkt mit dem Krankenhaus in Kontakt zu treten. Denn so könnten später geforderte Nachweise und Unterlagen direkt geklärt werden. Nachträglich sei das oft kompliziert und aufwändig.
Sieben Kriterien für eine Auslandskrankenversicherung
Wer erst in letzter Minute bemerke, dass er keine Auslandskrankenversicherung habe und zu wenig Zeit für gründliche Vergleiche, für den gelte ganz pragmatisch:
In dem Fall ist ein schlechter Versicherungsschutz immer noch besser als gar keiner.
Mario Shabaviz ist Redakteur der ZDF-Sendung "WISO".