FAQ

: Darf ich bei Streiks zu Hause bleiben?

von Christoph Schneider
26.02.2024 | 12:26 Uhr
Streiks bei der GDL, der EVG und im öffentlichen Dienst haben schon mehrfach dazu geführt, dass Züge und der ÖPNV stillstanden. Wie sieht es dann mit Rechten von Arbeitnehmern aus?

Die bundesweite Warnstreikwoche im Öffentlichen Nahverkehr hat begonnen. Den Anfang machen Bus- und Bahnfahrer im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Trier.

26.02.2024 | 00:26 min
Was es für Arbeitnehmer bedeutet, wenn - wie jetzt - Verdi den ÖPNV bestreikt:

Müssen Kinder in die Schule, wenn der ÖPNV streikt?

Ja, sie müssen, so lautet die klare Antwort. Die staatlich angeordnete Schulpflicht besteht grundsätzlich auch bei Streiks im ÖPNV, sagen die Kultusministerien übereinstimmend. Aber: Jede einzelne Schule kann selbst entscheiden, ob sie im Sinne der Schulbesuchsverordnung vom Unterricht befreit. Das könnte besonders dann gelten, wenn Schülerinnen und Schüler besonders auf Busse und Bahnen angewiesen sind, also regelmäßig im ländlichen Raum. Eltern sollten deswegen auf Informations- und Hinweisschreiben der Schulleitungen achten.
Sollte es zu Fehlzeiten an einem Streiktag kommen, sind Schulen gehalten, damit kulant umzugehen. Und: Wo möglich kann der Schultag auch digital durchgeführt werden. Vielleicht helfen auch von den Eltern eingerichtete Fahrgemeinschaften für die Kids.

Muss ich an den Arbeitsplatz, wenn ich auf den ÖPNV angewiesen bin?

Grundsätzlich ja - es gibt einen arbeitsvertraglichen Erfüllungsanspruch, den der Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber zu erbringen hat. Sollten keine Busse und Bahnen fahren: Bilden Sie Fahrgemeinschaften - vielleicht gibt es Kolleginnen und Kollegen, die mit dem Auto unterwegs sind und Sie mitnehmen können. Oder weichen Sie, sofern möglich, auf Fahrrad, E-Bikes, E-Scooter, Bike- oder Carsharing-Angebote aus. Wenn Sie an einem Streiktag ausnahmsweise mit dem Auto fahren, planen Sie mehr Zeit ein, die Straßen können voller als sonst sein. Und: Informieren Sie Ihren Vorgesetzten, wenn Sie später kommen.

Gibt es Alternativen zur Präsenzarbeit?

Wo möglich kann aber auch an einem Streiktag nach Absprache ins Homeoffice ausgewichen werden. Alternativ sollte man Urlaub beantragen oder Überstunden abbauen. Entscheidend ist aber immer: Rechtzeitig mit dem Vorgesetzten sprechen.

Der Bahnstreik trifft Millionen Reisende, vor allem im Fernverkehr. Bis Freitag, 18.00 Uhr, will die GDL zum dritten Mal in der Tarifrunde den Zugverkehr weitgehend lahmlegen.

10.01.2024 | 02:31 min

Fazit

Die Faustformel: Bleiben Sie immer mit Ihrem Chef im Gespräch. Fragen Sie konkret vor anstehenden Streiktagen nach Homeoffice, Überstundenabbau oder beantragen auch kurzfristig einen Tag Urlaub. Dann lassen sich auch diese Tage gut überstehen.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz.
Der Beitrag wurde erstmals am 23. März 2023 veröffentlicht. Für die erneute Publikation wurde er aktualisiert.

Themen

Mehr zum Thema Arbeitskampf