Gewerkschaften und Streiks
In Deutschland gilt die Koalitionsfreiheit. Das Grundgesetz regelt, dass zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen gebildet werden können. Das ist "für jedermann und für alle Berufe gewährleistet" (Art. 9 Abs. 3 GG). Daher können sich Arbeitgeber in Verbänden und Arbeitnehmer in Gewerkschaften organisieren. In diesem Rahmen werden Tarifverträge verhandelt. Scheitern diese Verhandlungen, sind Arbeitskampfmaßnahmen möglich. Politische Streiks gelten in Deutschland als verboten; Demonstrationen gehören dagegen zu den grundgesetzlich garantierten Grundrechten.