: Was dürfen Spielervermittler?

von Christoph Schneider
28.02.2023 | 20:42 Uhr
Im Fußball gehören sie wie selbstverständlich dazu: Spielervermittler. Die Klubs geben Millionen für deren Dienste aus. Doch was dürfen sie wirklich? Und was darf der DFB?
Der BGH sieht etliche DFB-Regeln für Spielervermittler kritisch.Quelle: dpa
Fast drei Stunden dauerte die Verhandlung vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (BGH). Eine Entscheidung wird an diesem Dienstag nicht mehr fallen, das gab der Vorsitzende des Kartellsenats, Wolfgang Kirchhoff, bekannt. Auch eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) erscheint möglich.

Die Dienste von Spielervermittlern - und ihr Preis

Es geht um die umfassende und gleichzeitig millionenschwere Tätigkeit der eher öffentlichkeitsscheuen Spielervermittler, die im Bereich des DFB tätig sind. Sie werden von Vereinen oder Kickern engagiert beim Abschluss eines Profivertrags oder bei Transfers. Nach Angaben der Deutschen Fußball Liga (DFL) wurden im Geschäftsjahr 2021 im nationalen Bereich zwischen 32,78 Millionen Euro (Borussia Dortmund) und 878.000 Euro (VfL Bochum) für die Dienste der Spielerberater ausgegeben.
Schaut man sich international um, so wurden 2022 laut dem Weltfußballverband FIFA rund 586 Millionen Euro bezahlt. Ganz vorne liegt danach England mit gut 191 Millionen Euro, Deutschland findet sich hier mit 53 Millionen Euro auf Rang 5 hinter Italien, Portugal und Spanien.

ZDFzoom: Die Macht der Spielerberater - sehen Sie die Doku hier oder in der ZDF-Mediathek.

12.10.2022 | 43:30 min

DFB schafft Regeln

Um national Regeln in diesem Bereich einzuziehen, hat der DFB als großer Sportfachverband 2015 eigene Regeln geschaffen, wie eine offizielle Registrierungspflicht der Berater.
Außerdem normiert: eine festgelegte Höhe von Provisionszahlungen durch die Klubs, die Offenlegung von Zahlungen an die Vermittler, das Verbot von Provisionen beim Transfer von minderjährigen Kickern, aber auch ein Verbot, dass ein Vermittler am späteren Weiterverkauf eines von ihm vermittelten Spielers an einen weiteren Verein noch einmal verdienen kann.

Kritik am Vorgehen des Fußballverbands

Einer Spielerberater-Agentur sind diese Festlegungen von Anfang an ein Dorn im Auge gewesen - der Firma Rogon mit ihrem Geschäftsführer Roger Wittmann aus Frankenthal. Der hat Kunden wie Thilo Kehrer oder Julian Draxler unter Vertrag. Und nicht nur eine einzelne Agentur stört es - auch die Deutsche Fußballspieler-Vermittler-Vereinigung (DFVV) unterstützt die Klage ihres Mitglieds Wittmann.
Denn es steht auch die Frage im Raum, ob ein Fußballverband hier eigene Regeln schaffen und damit den Grundsatz des freien Wettbewerbs einengen kann. Grundsätzliche Fragen. Greift das Beraterwesen eher in den sportlichen oder eher in den wirtschaftlichen Bereich ein? Sprich: Wann beschneiden Verbandsregeln möglicherweise Kartellrecht? 

Die Schurken im Transfertheater – oder?

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BGH muss Machtwort sprechen

Zwei Gerichtsinstanzen haben keine endgültige Klärung herbeiführen können, so dass nun der BGH gefordert ist, ein höchstrichterliches Machtwort zu sprechen. Gleich mehrere Punkte sehen die Bundesrichter kritisch, so die Offenlegungspflicht der Zahlungen an die Vermittler. Hier merkte der Vorsitzende Richter Kirchhoff an, dass die Höhe der Vergütung keine Rückschlüsse zulasse, ob sportfremde Interessen im Spiel seien.
Außerdem kommen Spielerwechsel im Profifußball trotz bestehender Verträge regelmäßig vor. Wenn sich hier laut Regelwerk Spielerberater keine Beteiligung an einem möglichen weiteren Transfer ihres Schützlings sichern können, sei dies ein deutlicher Eingriff in die Preisgestaltungsfreiheit.

Wechselt ein Spieler den Fußballverein, dann geht es oft um gigantische Ablösesummen und entsprechend hohe Honorare, auch für die Spielerberater, die diese Deals einfädeln. Daran gibt es auch Kritik.

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Die offizielle Registrierungspflicht der Berater aber beim DFB, die könnte zulässig sein, stellte der Kartellsenat hingegen fest. Auch das Verbot von Provisionen bei Vermittlung und Transfer von minderjährigen Spielern könnte erlaubt sein.      
Es gibt noch keinen Termin für eine Entscheidung - der soll in den nächsten Tagen bekanntgegeben werden. Und dann werden Profivereine wie -spieler gebannt nach Karlsruhe blicken.
Christoph Schneider ist Redakteur in der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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