: Streit um TV-Rechte: DAZN zieht vor Gericht

26.04.2024 | 14:28 Uhr
Der Streit um die TV-Rechte-Auktion zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und dem Internet-Streaminganbieter DAZN geht vor Gericht.
Milliardenstreit um die TV-Rechte-Auktion.Quelle: dpa
Im Milliardenstreit um die TV-Rechte-Auktion zwischen der Deutschen Fußball Liga (DFL) und DAZN droht ein zähes juristisches Ringen. Das Medien-Unternehmen kündigte am Freitag den Gang vor Gericht an und droht der DFL offen mit einem "jahrelangen" Rechtsstreit.
Ein Unternehmens-Sprecher sagte am Freitag: "Angesichts der mangelnden Reaktion der DFL auf unsere Beschwerde über die unrechtmäßige Vergabe von Rechtepaket B wird DAZN den Rechtsweg beschreiten, um die Vergabe des Pakets zu erreichen."

DFL reagiert umgehend auf DAZN-Ankündigung

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat auf die Drohung des Streaminganbieters DAZN mit einem "jahrelangen" Rechtsstreit über die Vergabe der Bundesliga-Medienrechte reagiert. Die Stellungnahme im Wortlaut:

1. Ausschreibungsverfahren

Die DFL hat die Auktion des Rechtepakets B wie das gesamte Ausschreibungsverfahren in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskartellamt abgegebenen Zusagen und den Regelungen der Ausschreibungsunterlagen transparent und diskriminierungsfrei durchgeführt. 

2. Rechtepaket B rechtmäßig vergeben

Die zuständigen Gremien der DFL haben das Rechtepaket B entsprechend den Verfahrensregeln der Ausschreibung rechtmäßig an einen anderen Bieter vergeben. Die Angebote der DAZN Limited waren nicht ausschreibungskonform und wurden deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt. Das von DAZN nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändert an der Entscheidung über die anderweitige Vergabe nichts. Für die von DAZN geforderte Rücknahme der Entscheidung gibt es keine Grundlage und keine Berechtigung. 

3. Vergabe-Bedingungen

Die von DAZN wiederholt vertretene Argumentation, man sei nicht korrekt über die Vergabebedingungen informiert gewesen, weist die DFL erneut entschieden zurück. Selbstverständlich waren die Bedingungen allen Interessenten in der Auktion bekannt. 

4. Geforderte DFL-Reaktion

Die DFL hat ihren Standpunkt in mehreren Schreiben an DAZN verdeutlicht und mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Die von DAZN öffentlich angeführte "mangelnde Reaktion der DFL" ist nicht nachvollziehbar.

5. Im Falle einer Schiedsklage

Sollte DAZN die Schiedsklage einreichen, ist die DFL für ein solches Verfahren gut aufgestellt. Die DFL erwartet im Sinne zügiger Prozess- und Rechtssicherheit, die im allseitigen Interesse liegt, dass alle Beteiligten einen Schiedsspruch als endgültig und abschließend akzeptieren.

DAZN droht offenbar mit Bundesliga-Ausstieg

Der Internet-Sportsender beabsichtigt nach Informationen von dpa und SID sogar, sich komplett aus der TV-Ausschreibung der Fußball-Bundesliga zurückzuziehen, wenn er das Paket B nicht bekommt oder der Vergabe-Prozess neu gestartet werden sollte.
In dem Streit geht es um das Paket B für Live-Spiele im Pay-TV. Es ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabend sowie den Relegations-Partien. Momentan überträgt DAZN die Freitags- und Sonntagsspiele, Sky hält die Rechte für den Samstag.
Das Verkaufsverfahren für die Medienrechte der 1. und 2. Bundesliga war kurz nach dem Start zunächst unterbrochen worden, weil eine Bankgarantie von DAZN fehlte. Für das lukrative TV-Rechte-Paket hat nach Informationen der dpa dann einen Tag darauf der Pay-TV-Sender Sky den Zuschlag erhalten, der deutlich weniger als DAZN geboten haben soll. Danach wurde das gesamte Verfahren vorerst gestoppt.

Knackpunkt Bankbürgschaft

DAZN hatte zuvor in einem Brief an die DFL eine Ungleichbehandlung im Bieterverfahren beklagt. Das Unternehmen fühlt sich benachteiligt, weil sein Angebot für das Rechtepaket B abgelehnt wurde, obwohl es "das finanziell attraktivste und überzeugendste" gewesen sei.
Die DFL wies die Vorwürfe daraufhin deutlich zurück. Der Ligaverband hatte die von DAZN abgegebenen Finanzgarantien nicht akzeptiert und innerhalb von 24 Stunden eine Bankgarantie verlangt. Diese gab es erst mit größerer Verzögerung. Nach Ansicht der DFL war das zu spät.

Bundeskartellamt prüft den Streitfall

Derzeit prüft das eingeschaltete Bundeskartellamt den Streitfall. Allerdings ist nicht klar, ob und in welcher Form das Amt zuständig ist. Die Behörde hat nicht die Autorität oder den Status eines Gerichts, um den Prozess nach einer Entscheidung wieder freizugeben. Das Kartellamt kann höchstens die Funktion eines Mediators übernehmen.
Quelle: dpa, SID

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