: Kartellamt darf härter gegen Amazon vorgehen
Mit dem Gesetz für digitale Märkte öffnet die EU-Kommission den Wettbewerb rund um die großen Gatekeeper wie Google, Apple oder Amazon. Alternativen werden einfacher angeboten.
07.03.2024 | 02:03 minAmazon legte Beschwerde gegen Einstufung ein
Die erhaltenen Beihilfen von Luxemburg in Form von Steuervorteilen für den Versandhändler Amazon sind rechtmäßig, so die Entscheidung des EuGH.
14.12.2023 | 01:20 minBehörde könnte Amazon bestimmte Verbote aussprechen
Wir stimmen der Entscheidung des Gerichts nicht zu und werden weitere Rechtsmittel prüfen.
Die Deutschen shoppen öfter online - vor allem bei Amazon. Der stationäre Einzelhandel dagegen steckt in einer tiefen Krise. ZDFzeit fragt: Wo ist der Einkauf besser und warum?
08.12.2020 | 43:59 minKartellamt: "Rückenwind" für Verfahren gegen Internetkonzerne
Das war die erste und damit umso bedeutendere Entscheidung des BGH zu unserem neuen Instrument zur Aufsicht über große Digitalkonzerne.
Wann kann das Kartellamt gegen Internetriesen vorgehen?
Eine "überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb" im Sinne des GWB besteht dann, wenn einem Unternehmen eine Machtposition zukomme, die ihm "vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte marktübergreifende Verhaltensspielräume" einräume.
Quelle: Bundeskartellamt