Update

: Wegweisende Urteile fürs Klima und Familien

von Larissa Hamann
09.04.2024 | 15:20 Uhr
Ein europäisches Gericht verurteilte erstmals ein Land wegen zu wenig Klimaschutz, in Deutschland wurden die Rechte leiblicher Väter gestärkt.

Guten Abend,

heute gab es gleich mehrere wegweisende Gerichtsurteile: Die Schweiz wurde wegen zu wenig Klimaschutz verurteilt. Und in Deutschland stärkt das Bundesverfassungsgericht die Rechte leiblicher Väter - und ermöglicht damit theoretisch die rechtliche Elternschaft auf mehr als zwei Menschen.

Zu wenig Klimaschutz in der Schweiz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte zum allerersten Mal ein Land wegen zu wenig Klimaschutz. Schuldig: die Schweiz. (Vorerst) nicht schuldig: Deutschland, Portugal und weitere Länder.

09.04.2024 | 00:20 min
Schweizer Seniorinnen hatten geklagt, weil sie durch ihr Alter besonders durch den Klimawandel gefährdet sind, beispielsweise wegen extremer Hitzewellen. Die europäischen Richterinnen und Richter entschieden, dass der mangelnde Klimaschutz in der Schweiz die Seniorinnen in ihren Menschenrechten verletzt - und somit auch, dass es ein Menschenrecht auf Klimaschutz gibt. Dieses Urteil könnte nun ein Präzedenzfall für weitere Klimaklagen sein.

09.04.2024 | 01:03 min
Erfolglos waren hingegen junge Menschen aus Portugal. Sie warfen ihrem Heimatland, Deutschland und weiteren Ländern vor, die Klimakrise verschärft zu haben und damit die Zukunft ihrer Generation zu gefährden. Das lehnten die Richterinnen und Richter ab: Die Jugendlichen hätten sich zuerst durch die Instanzen in Portugal klagen müssen.

Mehr Rechte für leibliche Väter

Ein Kind, drei rechtliche Eltern? Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts darf die Gesetzgebung mehr als zwei Eltern vorsehen - muss aber nicht. Das Gesetz dazu muss von der Politik neu geregelt werden: "Das geltende Familienrecht trägt dem Elterngrundrecht leiblicher Väter nicht hinreichend Rechnung", begründet Gerichtspräsident Stephan Harbarth das Urteil.

09.04.2024 | 01:38 min
Die bisherige gesetzliche Regelung sieht vor, dass ein leiblicher Vater die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes nicht anfechten kann, wenn zwischen diesem und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht. Es also beispielsweise mit der Mutter und dem Kind zusammenlebt. Dagegen urteilte nun das Bundesverfassungsgericht.
Eine Erleichterung für Tobias, der geklagt hatte und Vater eines Dreijährigen ist. Ein bisschen muss sich aber Tobias und vielleicht auch andere Väter noch gedulden. Denn bis es ein überarbeitetes Gesetz gibt, gilt das jetzige noch; jedoch maximal bis Sommer 2025.
Bundesjustizminister Marco Buschmann kündigte an, bei der Gesetzesreform beim Grundsatz von zwei Eltern zu bleiben.
Wir wollen eine ehrgeizige Reform des Abstammungsrechts durchführen, wir wollen aber keine Revolution machen.
Marco Buschmann, Justizminister

Mehr Kriminalität in Deutschland

Im vergangenen Jahr gab es deutlich mehr Raubüberfälle, Messerangriffe und häusliche Gewalt. Das geht aus der polizeilichen Kriminalstatistik hervor. Auch insgesamt stiegen die registrierten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 5,5 Prozent auf 5,9 Millionen.

09.04.2024 | 01:36 min
Die Gründe dafür sind umstritten. Einige Politiker und Politikerinnen nennen die Zuwanderung als Ursache. Andere kritisieren das. Die Ermittler sehen auch das Ende der Corona-Maßnahmen 2023 als Grund.
Jedes politische Lager wird das auf seine Weise gemäß der eigenen Agenda interpretieren. Am Ende spricht viel dafür, dass die wahren Ursachen ein Mix der genannten Gründe sind.
Karl Hinterleitner, ZDF-Hauptstadtkorrespondent

Lage im Nahost-Konflikt

Deutschland weist Völkermord-Vorwurf zurück: Nicaragua hatte Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt. Die Bundesregierung weist nun den Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord im Gazastreifen. Anlass dafür waren laut Nicaragua deutsche Waffenlieferungen an Israel.
Alle Entwicklungen finden Sie jederzeit in unserem Liveblog zur Lage in Nahost.

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