: Cannabis: Eine entscheidende Anpassung fehlt

von Jan Henrich
11.05.2023 | 14:54 Uhr
Mit der Cannabis-Entkriminalisierung sollten eigentlich auch die strengen THC-Grenzwerte im Straßenverkehr überarbeitet werden. Doch Pläne dazu gibt es bislang nicht.
Neue Richtwerte zu Cannabis im Straßenverkehr sind bisher nicht in Sicht. Quelle: dpa
Beim Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr kennen die Behörden in Deutschland praktisch null Toleranz. Es gilt aktuell ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm des psychoaktiven Stoffs THC pro Milliliter Blutserum. In anderen Ländern ist man da nachsichtiger.
Eigentlich hatte die Bundesregierung bei der Vorstellung ihres Eckpunktepapiers zur Cannabis-Entkriminalisierung angekündigt, den Grenzwert zu überprüfen. Doch eine Gesetzesänderung ist derzeit nicht geplant.

Fahrverbot droht auch nach Tagen

Wer mit THC im Blut beim Autofahren erwischt wird, der begeht in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit. Es droht ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot. Bei zusätzlichen Auffälligkeiten oder mehrfachem Nachweis kommt auch eine Straftat oder ein vollständiger Entzug der Fahrerlaubnis in Betracht.

Cannabis-Konsum in Deutschland

8,8 % aller Erwachsenen im Alter von 18 bis 64 Jahren hatten in den letzten 12 Monaten mindestens einmal Cannabis konsumiert.

(Quelle: Epidemiologischer Suchtsurvey von 2021)

Das Problem bei der Feststellung des Konsums: Auch Cannabis-Konsumenten, die längst nicht mehr berauscht sind, können den Grenzwert von 1,0 ng THC /ml Blutserum noch überschreiten. Teilweise sogar noch nach Tagen. Insbesondere bei regelmäßigem Konsum verbleibt der Wirkstoff länger im Blut.
Der Wert trifft also keine Aussage über die eigentliche Fahrtüchtigkeit, sondern in erster Linie darüber, ob ein Cannabis-Konsum überhaupt gesichert nachgewiesen werden kann.

Experten fordern Anhebung des Grenzwerts

Genau das wurde in den vergangenen Jahren immer wieder kritisiert. Der Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar hatte 2022 eine Empfehlung an den Gesetzgeber herausgegebene, den Grenzwert "angemessen heraufzusetzen". Die aktuelle Praxis führe dazu, dass Betroffene sanktioniert würden, bei denen sich eine "Verminderung der Fahrsicherheit aus wissenschaftlicher Sicht nicht tragfähig begründen lässt."

Nicht nur die Cannabispflanze enthält sie, auch unser Körper stellt Cannabinoide her.

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Der Deutsche Anwaltverein sprach sich damals dafür aus, nur berauschte Fahrer zu sanktionieren. So könne erst ab einem THC-Wert von 2 bis 4 ng/ml überhaupt von einer Beeinträchtigung gesprochen werden.

Ministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Doch das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will vorerst nicht aktiv werden. Auf Anfrage des ZDF heißt es von einer Ministeriumssprecherin:
Das BMDV sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf für eine Änderung des § 24a Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) und bereitet auch keine diesbezügliche Gesetzesinitiative vor.
Sprecherin Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Man verweist auf die im Eckpunktepapier der Bundesregierung vorgesehene Überprüfung durch einschlägige Fachgremien. Gemeint ist damit die sogenannte Grenzwertkommission (GWK), eine fachübergreifende Arbeitsgruppe, die seit 1993 wissenschaftlichen Input für Bundesministerien liefert.
Für viele Experten ist die Festlegung der Grenzwerte für THC im Straßenverkehr allerdings eine politische Frage. Denn die Wirkung von Cannabis kann unterschiedlich sein und das macht es schwer, auf wissenschaftlicher Basis einen exakten THC-Wert zu errechnen, der den Promillegrenzen beim Alkohol entspricht.

Deutschland streng im internationalen Vergleich

In vielen anderen Ländern sind die Grenzwerte jedenfalls deutlich höher festgesetzt, unter anderem in der Schweiz, Polen, Großbritannien und Portugal. In einzelnen US-Bundesstaaten liegt die Autofahr-Grenze für THC im Blut sogar beim 10-fachen des deutschen Werts.

THC-Grenzwerte Autofahrer Europäischer Vergleich

Deutschland 1

Norwegen (2,6)

Schweiz (3)

Großbritannien (4)

Polen (4)

Niederlande 5

Portugal (6)

Die Werte in Klammern wurden zur besseren Vergleichbarkeit umgerechnet. In den meisten Ländern werden Grenzwerte in ng/ml Vollblut angegeben, in Deutschland bezieht sich der Anteil auf das Blutserum. Quelle: Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, 2020

Einige Länder haben sich auch für eine abgestufte Lösung entschieden. Unter anderem in Kanada und Norwegen gibt es mehrere Grenzwerte mit unterschiedlich harten Strafen. In den Niederlanden wird zudem darauf geachtet, ob ein Mischkonsum mit anderen Drogen oder Alkohol vorliegt, erst dann gilt null Toleranz.
Der Autor ist Redakteur der ZDF-Redaktion Recht und Justiz

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